Mein Vater wird beschuldigt geklaut Zu haben?
Also mein Vater ist gerade in einer kniffligen Lage und zwar wird er beschuldigt ein Fahrrad geklaut zu haben.
Er hat am 15.4 ein Fahrrad gekauft und es am nächsten Tag auf eBay hoch geladen . Er hat sich nichts dabei gedacht bis ihn ein Mann angeschrieben hat und ihn beschuldigte dieses geklaut zu haben . Anfangs dachte er der Mann möchte ihn nur um das Geld verarschen doch er hat ihn wirklich angezeigt .
Was soll mein Vater jetzt Tun ? Er hat zwar noch die Adresse von dem Mann von dem er es gekauft hat und er hat auch ein Foto von der Seite gemacht . Aber was ist wenn der Mann nicht die Wahrheit sagt und behauptet mein Vater hätte das Fahrrad nie gekauft ?
PS: er hat das Fahrrad aus eBay raus genommen weil er ja kein geklautes Fahrrad verkaufen darf
PS: er hat das Fahrrad aus eBay raus genommen also es ist noch bei uns
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Hipponax/1620912696825_nmmslarge__0_0_391_391_8f0def01a135e15721f9294b48473c5a.jpg?v=1620912697000)
Wo hat der Vater das Fahrrad gekauft? Existieren davon Belege?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
er hat es in Recklinghausen gekauft aber das Fahrrad wurde wohl in Herne geklaut .
leider haben die beiden nicht geschrieben sondern nur telefoniert .
7 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das wird spannend, denn ein gutgläubiger Erwerb geht nicht, weil das Rad gestohlen wurde, was ich jetzt Mal als wahr annehme. Nein, nicht von deinem Vater.
Er konnte daran kein Eigentum erwerben möchten und durfte es demnach auch nicht verkaufen: https://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-kaeufer/kann-man-an-gestohlenen-sachen-eigentum-erwerben.html
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Er kann nicht wissen, ob es gestohlen wurde, das spielt nämlich keine Rolle. Es war gestohlen (mal als wahr vorausgesetzt) und er war somit nicht der Eigentümer. Darauf kommt es letztlich an.
Würde man ihm nachweisen, dass er hätte ahnen können (geb gesagt) wäre das sogar Hehlerei oder der Versuch.
Der echte Eigentümer wird es zurück fordern, wenn er den Eigentumsnachweis erbringen kann.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
er es gekauft hat und er hat ..... ein Foto von der Seite gemacht .
das sollte als Nachweis .... mit Nennung des Verkäufers + dessen Anschrift ausreichen.
Hinzu kommt .... i.d.R. sind Fahrräder ja nicht unbedingt "einzigartig".
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Flausen/1567404742472_nmmslarge__0_0_750_750_4c647be2c530172f183f658b91e0d5e4.jpg?v=1567404742000)
Wenn es wirklich gestohlen ist, hat dein Dad schlechte Karten. Den Diebstahl wird man ihn nicht abreißen können, aber das Rad ist dann wohl weg.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
ich denke, er sollte dann auch den Verkäufer anzeigen, von dem er das mutmaßlich gestohlene Fahrrad gekauft hat. Ist natürlich schwierig ohne Beweise. Aber so wie es jetzt ist, bleibt der Diebstahl an ihm hängen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/TheImpecccable/1554122496415_nmmslarge__260_44_473_473_51d2181b4b9057c0d9d2b85af75d4fec.jpg?v=1554122496000)
Die Geschichte klingt nicht ganz wasserdivht...
Er hat es nicht verkauft und woher Sollte er wissen das das Fahrrad gestohlen war ? Er hat die Anzeige aus eBay raus genommen