Mein Sohn wurde geblitzt und ich hab mich (Mutter) als Fahrer angegeben. Auto ist auf mich angemeldet. Geht das?

16 Antworten

Bei einem Verwarnungsgeld (bis einschließlich 20km/h) zahlen und gut ist.

Bei einem Bußgeldverfahren (ab 21km/h) wird schon hingeschaut und wird dann auffallen.

Ist das ganze nur ein Verwarngeld (geblitzt bis 20km/h zu schnell) ist es egal wer dafür bezahlt, da geht´s auch nur darum das die Strafe bezahlt wird. Ob du oder dein Sohn gefahren sind interessiert da nicht da es bei einem solchen Delikt keine weiteren Konsequenzen zu befürchten gibt.

Ist er 21km/h zu schnell gewesen schaut das ganze anders aus, denn ab hier ist es eine Straftat und diese wird auch mit zusätzlichen Konsequenzen geahndet.

War er also 21-25 km/h zu schnell und ist er in der Probezeit bedeutet das eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre sowie ein Aufbauseminar und einen Punkt. Der Führerschein wird noch nicht eingezogen, das wäre erst ab 26km/h zu viel der Fall.

Soviel mal dazu.

Wenn jetzt zweiteres der Fall ist und er 21km/h oder mehr zu schnell war, dann würdest du dich der Falschaussage (falsche Verdächtigung) schuldig machen wenn du dich als Fahrer anstelle deines Sohnes angegeben hast. Es ist keine Seltenheit das die Eltern der Kinder die Schuld auf sich nehmen um die zusätzlichen Konsequenzen zu vermeiden, es wird aber einfach immer wieder vergessen das auch ein Foto gemacht wird wenn es blitzt. Anhand dieses Fotos lässt sich dann ermitteln wer tatsächlich gefahren ist und wenn es jetzt darum geht ob Mutter oder Sohn gefahren ist... Nun, das dürfte recht eindeutig sein. ;-) Wäre es deine Tochter wäre es schon etwas schwieriger, aber auch das lässt sich in vielen Fällen eindeutig zuordnen.

Wenn du also eine Falschaussage abgegeben hast würde das für dich eine Geldstrafe bedeuten, im schlimmsten Fall wäre auch eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren möglich. Eine Freiheitsstrafe tritt aber nur dann ein wenn der ursprüngliche Verstoß ein schwerwiegender war, in deinem Fall dürfte das also nicht zutreffen.

Ebenso kann es passieren das ein Fahrtenbuch geführt werden muss und darin muss jede noch so kleine Fahrt dokumentiert werden. Ein solches Fahrtenbuch will niemand führen, das ist einfach nur lästig und es ist nervig da jede noch so kleine Fahrt einzutragen.

Dir kann es bei einer Falschaussage auch passieren das du zur Polizei eingeladen wirst um einen Abgleich der Personen durch zu führen. Da wird dann das Foto vom Blitzer mit dir verglichen und dann ist die Katze meistens im Sack.

Du kannst beim Zeugenbogen angeben das du die Person auf dem Foto nicht erkennst und du dich selbst ausschließt, dann kannst du dir aber sicher sein das du ein Fahrtenbuch auferlegt bekommst welches du dann bis zu 12 Monate führen darfst. Wenn die Person auf dem Foto dann nicht zweifelsfrei ermittelt werden kann fällt die Strafe auf den Halter zurück denn dieser ist letztlich der verantwortliche dafür.

Die Führerscheinstelle kann bei Bedarf ein Lichtbild vom Einwohneramt anfordern und damit das Blitzer-Foto vergleichen, ist das nicht ausreichend kommt die Vorladung bei der Polizei.

Es gibt viele Möglichkeiten die Person am Steuer auch zu identifizieren, straffrei kommt man in keinem Fall davon. Und ja, die Fotos die mittlerweile geschossen werden sind deutlich schärfer als das, was man häufig mit der Post zugeschickt bekommt, daher sollte man sich davon niemals in Verlegenheit bringen lassen.

Klar geht das - wenn Du auch noch eine Anzeige wegen Falschaussage willst. Was meinst Du, warum beim Blitzen Fotos gemacht werden?


Benutzer7a7a7  06.05.2024, 23:52

Falsch, sicher einer Ordnungswidrigkeit zu bezichtigen ist keine Straftat.

Das geht ohne Probleme. Andersherum kannt ich einen der wurde geblitzt aufm moppet und man konnte nicht sagen ob er es ist ( ist ja so ähnlich wie wenn einer anderer auf dem Foto ist ). Der hat gesagt er wollt die Maschine verkaufen da hat einer ne Probefahrt gemacht und wurde geblitz. Er hat nur den kaufpreis als kaution gehabt ;-) aber keine Daten des Fahrers.

Wurde alles fallengelasse, es kahm nur eine Androhung das man ihm ein Fahrtenbuch auferlegen könnte ( ist aber nicht passiert ).

Denke das kann man aber auch nur 1 mal machen

Spielt keine Rolle, wenn gezahlt wird.