Mein Hund ist vom Balkon 2ten stock runtergefallen und gestorben, kann ich dafür angezeigt werden?
Hallo, ich wohne in einem Hochhaus in Berlin. Ich ließ meine Nachbarin auf meine cousine und meinen Hund aufpassen da ich für ein Seminar länger weg musste. Sie ließ versehentlich meine Balkon Türe offen. Mein Balkon sollte von der wohngemeinschaft reperiert werden. Sie ließ meinen Zwerg Pincha auf den Balkon der dort runter fiel und starb. Wer ist in dieser Situation der Schuldige von uns beiden?
MFG
Michael
8 Antworten
Einen schönen guten Tag.
Erst mal mein aufrichtiges Beileit, ich hoffe du hast dich schon etwas von dem Verlust erholt.
Hierbei handelt es sich um ein ethisches Dilemma, aus diesem Grund würde ich das ganze auf sich beruhen lassen.
Mit freundlichen Grüßen Leon, Michelle und Lea.
Wenn am Balkon gearbeitet wird (also die Brüstung entfernt wurde), muss der Bauherr dafür sorgen, dass diese Balkon unzugänglich ist für die Dauer der Baumaßnahme.
Das ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht.
Haftbar ist also der Bauherr oder die ausführende Firma. Der Geschädigte kann sich im Prinzip aussuchen, an wen er seine Forderung richtet.
In dem Fall liegt das Verschulden bei der Person, die auf den aufpassen sollte, da du sie auf die Gefahr hingewiesen hast und sie ihn trotzdem auf den Balkon gelassen hat!
Gruß
Deine Nachbarin, da sie die Aufsichtspflicht verletzt hat.
die Wohnungsgemeinschaft, da sie den Zugang zum Balkon nicht verhindert hat