Darf man einen Hund auf dem Balkon halten?

10 Antworten

Es mag sein, dass ein TS-Verein keinerlei Rechte hat, dafür aber das Ordnungsamt umso mehr, demnach wenn ich sowas sehen würde und das nicht nur einmal, es kann ja ein dass der Hund nur für nen paar Momentchen dort sein sollte (was ich schon schlimm genug finde), dann würde ich das Ordnungsamt informieren, denn die dürfen sich notfalls Zutritt zur Wohnung verschaffen respektive behalten sie das eventuell im Auge und wenn Du eventuell noch Zeugen hättest, wäre das natürlich noch besser!!! 

Du kannst es ja mal versuchen indem du das gerade Erlebte denen schilderst. Aber ob es viel hilft?? Wir hatten vor einiger Zeit da wo ich wohne das gleiche Problem. Eine Familie hat ihren kleinen Hund nur in einer 4,5 Zimmerwohnung gehalten. Damit das Tier sein Geschäft erledigen konnte wurden Zeitungen auf dem Balkon ausgelegt. Wir haben den Tierschutz informiert weil wir auch dachten so könne man einen kleinen Hund nicht halten. Der Tierschutz sah sich die Sache an und teilte uns mit dass es an der Haltung des Tieres nichts zu beanstanden gäbe. Das Geschäft könne das Tier sicher auf dem Balkon erledigen. Wow, was waren wir ernüchtert. Aber vielleicht ist ja der Tierschutz dort wo du wohnst besser?


Thaliasp  28.07.2015, 21:03

Ja mir tut das auch leid, ein Hund und sei er noch so klein soll herum springen können, Kontakt zu Artgenossen haben  etc. Wie du das machst finde ich richtig. Übrigens sah man noch länger das Tier praktisch nie und dann auf einmal, hat sich die Familie doch anders besonnen und oh Wunder das Hündchen darf jetzt regelmässig raus. Ich sehe regelmässig entweder die Tochter oder der Vater mit dem Tier draussen. Das war aber nicht das Resultat des Tierschutzes.

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Laanaa 
Beitragsersteller
 28.07.2015, 20:53

Na toll super Tierschutz -.- also ich weiß nich ich find das schlimm iwie es tut mir echt im Herzen leid sowas zu sehen :/ ich beobachte das die Tage mal und wenn das wirklich ständig so is melde ich das ! Danke

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Ich sage es noch einmal, und ich sage es auch nicht gern: Der Tierschutz hat keinerlei Rechte. Der Tierbesitzer muß einen Vertreter des Tierschutzvereins noch nicht einmal in die Wohnung lassen. Der einzige Ansprechpartner ist das Veterinäramt, aber dazu solltest Du sicher sein, daß der Hund auch wirklich nur auf dem Balkon gehalten wird. Wenn der Hund aber einen guten Eindruck macht, wird auch das Veterinäramt ihn dem Besitzer nicht so einfach wegnehmen. Das liegt im Ermessen des Veterinärs und die tun sich damit schwer. Das Ordnungsamt schreitet nur bei Gefahr im Verzug ein, das sind ja keine Tierschützer. Man könnte höchstens unterstellen, daß die Besitzer keine Hundesteuer zahlen, dann würden die Leute vom Ordnungsamt schon in die Pötte kommen. Auch beim Veterinäramt muß man auf Hilfe drängen. Manchmal kann man sich auch den Hundeführer bei der Polizeidienststelle suchen, ihm den Fall schildern und um Unterstützung bitten. Gerade in kleinen Orten geht so etwas ganz gut.

Ich würde dem Ordnungsamt Bescheid geben. Das wäre Tierquälerei.