Mein Handy wurde von einem Freund fallen gelassen. wer haftet?
Hallo liebe GFler, bei einer Party hat ein 17 jähriger Freund mein Handy mit seinem vertauscht und es beim aufheben fallen gelasssen. Nun ist mein Handy nicht mehr funktionstüchtig. Er hat das selbe Handy wie ich "Huawei P8 Lite" Wer muss nun haften? Das Handy ist relativ neu und ich habe noch nie zuvor ein Handy von mir kaputt gemacht. Was muss ich nun tun um einen Ersatz oder eine Rückerstattung zu erhalten? Bzw ist dies überhaupt möglich?
8 Antworten
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Wer muss nun haften?
Er natürlich, er hat den Schaden fahrlässig aber schuldhaft herbeigeführt.
Was muss ich nun tun um einen Ersatz oder eine Rückerstattung zu erhalten?
Du bittest deinen Kumpel er solle den Schaden seiner Haftpflicht melden. Die prüft diesen dann und reguliert nach Zeitwert bzw. Wert des Gerätes unmittelbar vor Schaden (ggf. wollen die einen KVA für eine Reparatur haben, wenn diese billiger ist).
Wenn der Freund sich querstellt, leite des gerichtliche Mahnverfahren ein oder klage auf Zahlung. Dann musst du aber den Richter überzeugen und die Freundschaft könnte im Po sein (ist sie ohnehin wenn er nicht zahlen will).
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Natürlich muss der jenige der es kaputt gemacht hat den Schaden ersetzen
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Über die Haftpflichtversicherung von seinen Eltern oder er gibt dir sein Handy oder er kauft dir ein neues aber Haftpfl. ist bei sowas der ganz normale weg.
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Die Rechtslage ist in dem Fall eindeutig: Dein Freund muß für den entstandenen Schaden haften. Du kannst von ihm den Barwert für die Reparatur oder ein gleichwertiges Gerät verlangen. Je nachdem was in dem Fall billiger ist. Gleichwertig bedeutet, ein Handy im gleichen alter und in gleichem Gebrauchszustand wie dein Handy vor der Beschädigung war. Portale wie ebay, billiger.de usw bieten dazu einen recht guten Überblick. Zusätzlich hast du noch Anspruch auf Erstattung der Kosten welche dir durch die Reparatur oder Wiederbeschaffung entstehen (Pauschale von etwa 20 EUR ist angemessen)
Falls dein Freund eine private Haftpflichtversicherung hat oder über seine Eltern familien- haftpflicht- versichert ist, übernimmt die Versicherung die Regulierung für deinen Freund. In dem Fall hat die Versicherung das Recht, das Gerät zu besichtigen und es nach Regulierung auch zu behalten.
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Auf dein Handy musst du schon besser aufpassen, wenn du es zu einer Party mit nimmst.
Du müsstest dem anderen nachweisen, dass er fahrlässig gehandelt hat, um überhaupt eine Chance zu haben den Zeitwert, oder die Reparaturkosten zu erhalten.
Du selbst hast jedenfalls fahrlässig gehandelt, es dort einfach liegen zu lassen. Auf jeden Fall trifft dich also eine Mitschuld.
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@ Hans
Das ist Unsinn
Das Handy wurde nicht gestohlen sondern nur vertauscht und ist dabei beschädigt worden. Daraus kann man niemandem einen Vorwurf machen.
Wie bereits gesagt, ist mein Freund nicht einmal volljährig. Gibt es da eine Versicherung der Eltern oder eine allgemeine Versicherung die solche Schäden abdeckt?