Die Rechtslage ist in dem Fall eindeutig: Dein Freund muß für den entstandenen Schaden haften. Du kannst von ihm den Barwert  für die Reparatur oder ein gleichwertiges Gerät verlangen. Je nachdem was in dem Fall billiger ist. Gleichwertig bedeutet,  ein Handy im gleichen alter und in gleichem Gebrauchszustand wie dein Handy vor der Beschädigung war.  Portale wie ebay, billiger.de usw bieten  dazu einen recht guten Überblick. Zusätzlich hast du noch Anspruch auf Erstattung der Kosten welche dir durch die Reparatur oder Wiederbeschaffung entstehen (Pauschale von etwa 20 EUR ist angemessen)
Falls dein Freund eine private Haftpflichtversicherung hat oder über seine Eltern familien- haftpflicht- versichert ist, übernimmt die Versicherung die Regulierung für deinen Freund. In dem Fall hat die Versicherung das Recht, das Gerät zu besichtigen und es nach Regulierung auch zu behalten.

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