Mein gesetzlicher Betreuer kümmert sich nicht um die deutsche Staatsbürgerschaft?
Hallo, mein gesetzlicher Betreuer kümmert sich nicht um den Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft und hat die Aufgabe mir übergeben, und ich soll es alleine ausfüllen und alle Dokumente die für die Einbürgerung relevant z.b Geburtsurkunde, Krankenversicherungsnachweis, Sozialversicherungsnachweis, Unbedenklichkeit, aktuelle Meldebescheinigung.
Aber das sehr große Problem ist, dass ich in einer Heimeinrichtung lebe und alle wichtigen Unterlagen, die ich für die Einbürgerung brauche, hat mein gesetzlicher Betreuer und trotzdem muss ich mich selbst um die deutsche Staatsbürgerschaft kümmern und alle Dokumente alleine einreichen.
Und die Einbürgerung kostet 255 Euro. Wer soll eigentlich die Einbürgerung bezahlen? Würde der gesetzlicher Betreuer die Einbürgerung bezahlen oder eher nicht?
Wie findet ihr das?
Was soll ich tun?
Handelt es sich anhand meinen Ansagen um einen guten oder schlechten gesetzlichen Betreuer?
Macht der gesetzlicher Betreuer seine Arbeit richtig?
Muss der gesetzlicher Betreuer sich um die deutsche Staatsbürgerschaft und um die Einbürgerung kümmern, wenn er alle wichtige Unterlagen hat?
Ich habe auch die Krankenkasse angerufen, um den Krankenversicherungsnachweis anzufordern und dieser geht erstmal an den gesetzlichen Betreuer.
Kann man somit mit meinen gesetzlichen Betreuer zufrieden sein?
Soll ich den gesetzlichen Betreuer behalten oder soll ich lieber einen Betreuungswechsel beantragen?
Was würde da die Betreuungsbehörde und das Amtsgericht sagen, wenn ich ihm die Situation schildere?
Und bitte mit Begründung
3 Antworten
ich wüsste nicht warum das zur Aufgabe eines Betreuers gehören sollte.
Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, muss man folgeden Vorraussetzungen erfüllen:
Der Anspruch auf Einbürgerung besteht in der Regel dann, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Sie halten sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland auf. Bei einem deutschen Abitur oder Realschulabschluss genügen bereits sechs Jahre.
- Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Unter Umständen genügt auch eine befristete Aufenthaltserlaubnis (zum Beispiel Kinder unter 16 Jahren).
- Sie bekennen sich zu den Werten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
- Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen sichern, besuchen eine Schule, machen eine Ausbildung, studieren oder haben den Bezug von öffentlichen Hilfen nicht zu vertreten.
- Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, wenn dies notwendig oder erreichbar ist (Ausnahmen zum Beispiel: EU-Staaten, Afghanistan, Iran).
- Sie sind nicht wegen einer gravierenden Straftat verurteilt.
- Sie verfügen über gute Deutschkenntnisse (zum Beispiel B1-Zertifikat, deutscher Schulabschluss) und Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland (Einbürgerungstest).
https://einbuergerung.hamburg.de/info/voraussetzungen-615488
Ich kann mir schwer vorstellen, dass du wenn du unter Betreuung stehst, den Punkt 4 erfüllst.
Zu Punkt 1: Inzwischen nur noch 5 Jahre.
Zu Punkt 5: Ist inzwischen nicht mehr erforderlich.
Warum kannst du es schwer vorstellen, dass wenn ich unter Betreuung stehe, ich den Punkt 4 erfülle? Was spricht dagegen?
Wenn ich den Punkt 4 nicht erfülle, wird mir dann die Einbürgerung abgelehnt?
Teile das genau so dem Betreuungsgericht mit und bitte um einen neuen Betreuer.
Mach es einfach, du wirst ja sehen was das Betreuungsgericht dazu sagt.
Hast du denn überhaupt Chancen auf ne Einbürgerung? Macht der Aufwand Sinn? Immerhin braucht man gut 1500 Netto im Monat zur Sicherung des Lebensunterhalts, und es klingt nicht so, als ob du die hättest ...
Warum braucht man für die Einbürgerung 1500 Euro Netto im Monat zur Sicherung des Lebensunterhalts?
Wird mir sonst die Einbürgerung abgelehnt?
Ich mache ab August eine schulische Ausbildung
Uff. Hast du dich gar nicht mit den Voraussetzungen für eine Einbürgerung beschäftigt?
eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
Darunter verstehen Behörden bei einem Single üblicherweise 1500 netto.
Und ja, der Antrag wird abgelehnt, wenn du das nicht erfüllen kannst.
Warum wird mein Antrag abgelehnt, wenn ich es nicht erfüllen kann?
Weil du dann ein zusätzliches finanzielles Risiko für den Deutschen Staat bist.
Weil der deutsche Staat niemanden zusätzlich will, der ihm nur auf der Tasche liegt.
Guter Vorschlag.