Mein Deutschlehrer nennt AfD-Wähler "Nazis" und "schlimmer als Trump"?

17 Antworten

Dann last du einen sehr linken Lehrer meine Klassenlehrerin stellt die afd auch als das schlimmste der Welt dar, dabei überspitzt sie vieles und stellt alles schlimmer dar als es ist für sie sind afd und Flügel identisch

Sagen wir es so ... 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß nur eine hinreichend abgegrenzte Gruppe in strafbarer Weise beleidigt wwerden könne, aber die Gesamtheit der Wähler der AfD ist hinreichend abgegrenzt, die Bezeichnung als Nazis etc. ist ehrenrührig und eine Tatsachenbehauptung, die allerdings auch als Meinungsäußerung gewertet werden kann, mithin wären solche Aussagen strafbar nach §§185 ff. StGB.

Hinzu kommt, daß ein Lehrer, auch angestellte Lehrer sind auf des Grundgesetz verpflichtet, gehalten ist, das Grundgesetz zu wahren. In dem Kontext aber wurde gegen Art. 3 Abs. 3 GG verstoßen, zudem wurde auch Art. 1 Abs. 1 GG verletzt und es wurde die Partei diskriminiert, da weder eine Feststellung der Verfassungswidrigkeit nach Art. 21 Abs. 2 GG (nur möglich im Rahmen eines Parteiverbotsverfahrens, dabei nicht zwingend daran gekoppelt, daß die Partei verboten wurde, siehe letztes NPD-Urteil) vorliegt, noch ein Ausschluß der staatlichen Finanzierung nach Art. 21 Abs. 3 GG gegeben ist (setzt eine Entscheidung des BVerfG voraus).

Außerdem wird das Recht auf Meinungsfreiheit durch die Aufgabenstellung für Lehrer im Unterricht weiter eingeschränkt, sofern es mit dem ihm gestellten didaktischen Aufgaben nicht vereinbar ist, oder aber durch die Art der Darstellung der Rahmen der Zulässigkeit verlassen wird. Zwar kommt den Lehrern die Aufgabe zu, ihre Schüler politisch zu bilden, dürfen dabei aber nicht tendenziös werden oder indoktrinieren. Hier ist der Beutelsbacher Konsens der von allen Ländern anerkannte Status Quo:

"I. Überwältigungsverbot.

Es ist nicht erlaubt, den Schüler - mit welchen Mitteln auch immer - im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der "Gewinnung eines selbständigen Urteils" zu hindern . Hier genau verläuft nämlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination. Indoktrination aber ist unvereinbar mit der Rolle des Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft und der - rundum akzeptierten - Zielvorstellung von der Mündigkeit des Schülers.

2. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.

Diese Forderung ist mit der vorgenannten aufs engste verknüpft, denn wenn unterschiedliche Standpunkte unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden, Alternativen unerörtert bleiben, ist der Weg zur Indoktrination beschritten. Zu fragen ist, ob der Lehrer nicht sogar eine Korrekturfunktion haben sollte, d. h. ob er nicht solche Standpunkte und Alternativen besonders herausarbeiten muss, die den Schülern (und anderen Teilnehmern politischer Bildungsveranstaltungen) von ihrer jeweiligen politischen und sozialen Herkunft her fremd sind.

Bei der Konstatierung dieses zweiten Grundprinzips wird deutlich, warum der persönliche Standpunkt des Lehrers, seine wissenschaftstheoretische Herkunft und seine politische Meinung verhältnismäßig uninteressant werden. Um ein bereits genanntes Beispiel erneut aufzugreifen: Sein Demokratieverständnis stellt kein Problem dar, denn auch dem entgegenstehende andere Ansichten kommen ja zum Zuge.

3. Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren,

sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen. Eine solche Zielsetzung schließt in sehr starkem Maße die Betonung operationaler Fähigkeiten ein, was eine logische Konsequenz aus den beiden vorgenannten Prinzipien ist. Der in diesem Zusammenhang gelegentlich - etwa gegen Herman Giesecke und Rolf Schmiederer - erhobene Vorwurf einer "Rückkehr zur Formalität", um die eigenen Inhalte nicht korrigieren zu müssen, trifft insofern nicht, als es hier nicht um die Suche nach einem Maximal-, sondern nach einem Minimalkonsens geht."

Quelle: Hans-Georg Wehling in: Siegfried Schiele/Herbert Schneider (Hrsg.): Das Konsensproblem in der politischen Bildung. Stuttgart 1977, S.179/180

Man kann also (und, dies meine eigene Meinung, mit guten Argumenten) durchaus kritisch gegenüber der AfD sein, aber mit dieser Art des Vortrags (übrigens auch betreffend Trump) wurde Strafrecht tangiert, die ihm gestellte Aufgabe als Lehrer verletzt und auch gegen das Grundgesetz verstoßen. Theoretisch könnte man daraus mindestens eine Fachaufsichts- und Dienstaufsichtsbeschwerde basteln, außerdem die AfD in Kenntnis setzen, die dann Strafantrag stellen könnte.

Die schwächere Form wäre, den Lehrer dazu anzuhalten, vor dem Hintergrund des Beutelsbacher Konsenses seinen vormaligen Vortrag zu würdigen (oder dazu noch die §§ 185 ff StGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 3 GG und Art. 21 GG einzubeziehen).


Veldrin  13.10.2018, 22:13

Der Lehrer hat lediglich eine Gegenargumentation zur Nazipropaganda formuliert, damit das Spiel wieder fair ist. :)

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PolluxHH  13.10.2018, 22:50
@Veldrin

Das - sehe ich jetzt einfach einmal als reinen Scherz, denn seit wann (die Wähler der AfD sind auch statistisch mehrheitlich nicht rechtsextrem, noch nicht einmal fremdenfeindlich, sondern nur verunsichert im Sinne einer Angst vor Überfremdung, dies hat jedem Lehrer bekannt zu sen, der das Thema im Unterricht anspricht) gehören Straftaten zu den zulässigen Mitteln für Lehrer?

Der Lehrer verwendet entsprechend der Darstellung hier faktisch die gleiche Strategie, wie sie auch unter den Nationalsozialisten mißbraucht wurde, um ihre Ideologie auch in der Jugend zu verbreiten. Wieso sollte ich solche Strategie deshalb gut finden, nur weil sie sich gegen das rechte Lager wendet? Lehrer haben die Aufgabe, ihre Schüler gerade für solch ein Vorgehen zu sensibilisieren. Er nimmt dadurch ja gerade Schülern die Möglichkeit, sich argumentativ entgegenzustellen, weil sie sich damit als "Nazis" outeten aufgrund seiner vorherigen Aussage.

Die Strategie habe ich spätestens gefressen, seit jemand bei einer Podiumsdiskussion als "Nazi und Feind der ökologischen Bewegung" mit Zustimmung vom Podium aus dem Saal geprügelt wurde, weil er beim Thema "Wasserkraft aus Norwegen" gewagt hatte zu fragen, wie sich bei einadriger Verlegung eines Gleichstromkabels das entstehende Magnetfeld auf die Meereslebewesen auswirke.

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Veldrin  13.10.2018, 23:40
@PolluxHH

„Zu glauben, der Beutelsbacher Konsens besage, Lehrkräfte dürften ihre Schüler politisch nicht beeinflussen, sei ein in der Lehrerschaft weit verbreitetes Missverständnis, sagt der Politikwissenschaftler Carsten Koschmieder. Er forscht an der Freien Universität Berlin zur Thematik und gibt in Schulen Workshops zum Umgang mit der AfD. Da die Schulgesetze in den Ländern Lehrkräfte dazu verpflichten, Kinder und Jugendliche im Sinne der Demokratie und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie zu Toleranz und Vorurteilsfreiheit zu erziehen, müssten sie selbstverständlich zeigen, wo die AfD sich dagegen positioniere.“

Ob der besagte Lehrer darüber hinausging, wissen wir nicht.

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PolluxHH  14.10.2018, 07:40
@Veldrin

Der Beutelsberger Konsens sagt nicht, daß man nicht politisch beeinflussen dürfe, das wurde von mir ja auch so dargestellt, indem ich sachliches Argumentieren zuließ (was auch beeinflussend wirkt), aber er sagt, daß eine ungestützte, rein auf Meinungen beruhende, sachlich vorsätzlich falsch fundierte oder strafrechtlich relevante Form der Beeinflussung unzulässig sei. Man darf dort nicht eine Kontroverse ausblende, wo es kontrovers ist (Punkt 1) und der Schüler muß in die Lage zur eigenen Analyse versetzt werden, was eine angemessene (auch kontroverse) und sachlich zutreffende Informationsversorgung voraussetzt, da nur angemessene Informiertheit auch eine hinreichende Entscheidungsbasis bietet.

Carsten Koschmieder bleibt im sachlich-argumentativen Rahmen, was ich immer als zulässig und notwendig darstellte, nur ALLE Wähler der AfD als Nazis zu bezeichnen ist alles andere als sachlich, kommt nicht einmal in die Nähe von Sachlichkeit.

Ob der besagte Lehrer darüber hinausging, wissen wir nicht.

Nimmt man die Aussage, daß alle Wähler der AfD Nazis seien, dann können wir eindeutig sagen, daß darüber hinausgegangen wurde. Solche Pauschalaussagen sind immer Falschaussagen (oder Folge sehr abstruser Definitionen, dann wird es zu einer tautologischen statt einer falschen Aussage) mit der Absicht, eine gesellschaftliche Gruppe in ihrer Gesamtheit zu diskreditieren. Wie war das mit "Juden sind eine unnatürliche Vermischung verschiedener Wurzelrassen und zu keiner kreativen Eigenleistung fähig" gemäß der Wurzelrassenlehre? Genau das gleiche Prinzip, in dem Fall allerdings über eine Definition gehend. Könnte man auch da nicht sagen, ob man nicht im sachlichen Rahmen verblieben sei (nein, kann man nicht, aber man müßte es fragen, wenn man deiner Argumentation folgen wollte)? Das meinte ich mit "vergleichbare Vorgehensweise".

Was mich aber auf der anderen Seite dann auch wieder stört ist, daß z.B. Aussagen, daß die hohe Ungleichverteilung in Deutschland Folge der CDU-Politik sei, nicht kommentiert, sondern teils sogar gelehrt wird, obwohl direkt nachweisbar seit 2006 der Ginikoefizient annähernd konstant zwischen 0,29 und 0,30 schwankt, hingegen von 1998 bis 2006 von ca. 0,24 auf ca. 0,29 anstieg. Es gab keine Phase in der Geschichte der BRD, in der eine SPD-geführte Regierung nicht zu einem Anstieg der Ungleichverteilung geführt hätte, bei CDU-geführten Regierungen blieb er mit Ausnahme der Zeit direkt nach der Wiedervereinigung konstant oder wurde sogar wieder verringert (1982-1988). Politische Beeinflussung durch Falschaussagen ist auch nicht durch den Beutelsbacher Konsens gedeckt, ebensowenig das Arbeiten mit gefälschten Statistiken (kommt auch immer wieder vor).

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Veldrin  14.10.2018, 08:01
@PolluxHH

Das Ding ist doch trotzdem, dass wir es nicht wissen.

Und jetzt mal tacheles. Die AfD tritt auf unsere Werte, wenn man sich das Programm und die Reden in Betracht zieht. Ich könnte es auch direkt sagen: Nazipartei, da muss ein Lehrer die Schüler aufklären, da er eine Verantwortung hat die Werte wie Freiheit, Demokratie, Toleranz usw. zu verteidigen. Und wenn er das im vorgeschriebenen Rahmen macht ist doch alles okidoki.

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PolluxHH  14.10.2018, 08:16
@Veldrin

Merke: "vorgeschriebener Rahmen" ist nicht "jeder erdenkliche Rahmen". Die AfD ist fremdenfeindlich, aber, und das ist zu bedenken, sie sagt mit keinem Wort etwas davon, daß die deutsche Abstammung über allen anderen Abstammungen stehe. Aber gerade erst in dem Augenblick, da man eine Überlegenheit der eigenen Abstammung einführt, wird die Grenze zum "Nazi" überschritten. Wenn man alles, was man als "rechts" betrachtet, gleich als Nazis deklariert, wird Nazi zu einem Schimpfwort ohne inhaltliche Belegung und hätte von daher schon nichts im Unterricht zu suchen. (Dazu muß ich sagen, daß ich beim Lesen des Programms der AfD zur letzten Bundestagswahl regelrecht einen Lachkoller bekam ... in sich antinom, dazu dann auch noch teils verfassungsfeindlich, keine Kenntnisse von EU-Recht wie dem Schengener Abkommen oder der Dublin-III-VO ..., aber ich las nirgends, daß Deutsche die "Herrenrasse" seien). Es gibt Politiker in den Reihen der AfD, welche nationalsozialistisch einzuordnen sind, die Partei ist es (noch) nicht, die Wähler der Partei auf keinen Fall.

Übrigens treten faktisch alle Parteien auf unsere Werte, so kürzlich auch der Petitionsausschuß des deutschen Bundestages, der mir mitteilte, daß es zur Vereinfachung des Verfahrens zulässig sei, ein Begehr so abzuändern, daß es mit dem eingereichten Begehr nichts mehr zu tun habe, womit für sich das Recht erklärte, jede unbequeme Petition beliebig abändern zu dürfen. Oder die § 219a StGB-Diskussion, wo im Namen der Partei verwendete Argumente erzwängen, komplett den Schwangerschaftsabbruch bis zum Zeitpunkt der Geburt zuzulassen ("es ist der Körper der Frauen, mit dem sie machen können, was sie wollen und keiner ihnen hineinreden darf").

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PolluxHH  14.10.2018, 08:22
@PolluxHH

Ein anderes Beispiel: auf Landesebene wurde mir durch den Petitionsausschuß konkludent mitgeteilt, daß bei Abstimmungen die Wahlgrundsätze zulässig mißachtet werden dürften, weil der durchschnittlich aufmerksame Bürger maximal das Niveau eines Schülers der 7. Klasse habe.

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Veldrin  14.10.2018, 08:40
@PolluxHH

Bezüglich der §-219a-StGB-Diskussion, müsste ich mich erst einlesen, inwiefern das jetzt unsere Werte betrifft oder schlicht jeder Frau lediglich Freiheit bringt, fals dieser abgeschafft werden sollte.

Das Ding ist einfach, dass die AfD Grenzen überschritten hat in der Kommunikation in Aussagen und auch meiner Meinung nach im Programm die ich einfach als zu viel des Guten erachte.

Von den Reden einiger AfD-Politiker ganz zu schweigen.

„Die AfD ist fremdenfeindlich, aber, und das ist zu bedenken, sie sagt mit keinem Wort etwas davon, daß die deutsche Abstammung über allen anderen Abstammungen stehe. Aber gerade erst in dem Augenblick, da man eine Überlegenheit der eigenen Abstammung einführt, wird die Grenze zum "Nazi" überschritten.“

Das Problem ist, in der öffentlichen Debatte werden stattdessen bis heute unzutreffende Begriffe wie „Ausländerfeindlichkeit“ oder „Fremdenfeindlichkeit“ benutzt, um diskriminierende Einstellungen und Verhaltensweisen zu kennzeichnen, selbst wenn sich diese gegen deutsche Staatsangehörige richten. Von Rassismus ist mit Blick auf aktuelle Verhältnisse und Ereignisse oftmals nur dann die Rede, wenn es um den harten Kern des politisch organisierten Rechtsextremismus geht. Es geht nicht um Nazi.

Solche Spitzfindigkeiten gibts bei der AfD zuhauf. Macht sie aber nicht minder gefährlich. Bei den Altparteien weiß man zumindest was man bekommt, auch wenn die Hegemonialmacht der GroKO ein Ende haben muss, aber ich glaube der komplette Umsturz ist der falsche Weg. Die AfD der falsche Weg. Da ist mir viel zu viel Hass und Angst dabei. Eine destruktive Art.

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PolluxHH  14.10.2018, 09:27
@Veldrin

Mir geht es nicht um Spitzfindigkeiten, sondern um eine Differenzierung der Sprache, denn eine undifferenzierte Sprache macht es unmöglich, sich in der Sache auszutauschen, da die verwendeten Begriffe subjektiv belegt und nicht allgemein definiert sind, also keiner wirklich weiß, worüber der andere redet, sondern sich allenfalls nur davon eine (eigene) Vorstellung macht. Das aber ist nicht der Snn derr Konversation.

Angst vor Überfremdung trifft es, bezogen auf die Mehrheit der Wähler der AfD, übrigens weit eher als "Ausländerfeindlichkeit", was auch schon wieder ein Unterschied ist (Ausländerfeindlichkeit belegt Menschen mit anderer Abstammung negativ, Angst vor Überfremdung gerade nicht). Der aktuelle Kulturrahmen hat erhaltenden Charakter, nicht wiederherstellenden, ist damit zunächst einmal konservativ, nicht reaktionär, rechts aber beinhaltet zwingend reaktionäre Inhalte, nicht konservative. Dabei ist der "Schutz" der eigenen Kultur oder der eigenen wirtschaftlichen Existenz der Motor für die meisten AfD-Wähler, ohne dabei wirklich in der Intention ausländerfeindlich zu sein. Diese Intention wird ihnen nur meist - über eine unzureichende Differenzierung - in die Schuhe geschoben., was aber selbwer schon etwas von übler Nachrede hat.

Du behandelst deine subjektive Handhabung des Begriffs "Nazi" als allgemein gesetzt, hast aber nicht einmal beschrieben, was für Dich ein Nazi sei, Schutz der eigenen Kultur gegen Überfremdung oder Angst um die eigene wirtschaftliche Existenz durch Zuwanderung setzt Du mit Ausländerfeindlichkeit gleich,verknetest es zu einem Brei und heraus kommt "alles Nazis". Genau solche Vorgehensweisen beinhalten nur ausgrenzende Potentiale und vernichten jeglichen Ansatz, ich mit solchen gesellschaftlichen Entwicklungen zu beschäftigen. Aber es gehört zu den Urängsten der Menschen, die eigene kulturelle Identität oder die wirtschaftliche Basis zu verliren. Hier sollte man sich also ganz genau anschauen, wie es dazu kam, daß diese Ängste geschürt wurden.

Am Erfolg der AfD sind Presse, Medien und die "linken" Kräfte wie SPD und Linke, aber auch die Grünen nicht ganz unschuldig, da sie u.a. (vorsätzlich?) mit verzerrten Informationen zur Rechtslage aufwarteten. Mit den Syrern in Deutschland verhält es sich ähnlich wie ehedem mit den Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina. Die meisten Bosnier sind derweil wieder nach Befriedung in ihre Heimat zurückgekehrt und auch die wenigsten Syrer wollen dauerhaft in Deutschland bleiben. Statt aber dies zu betonen, zu betonen, daß es keine Asylanten seien, die dauerhaft in Deutschland blieben, wurde volle Integration gepredigt und auf Art. 16(a) GG verwiesen (die Klammer mit Rücksicht darauf, daß manche Politiker wie Frau Roth immer noch nicht begriffen zu haben scheinen, daß das Asylrecht seit 1993 in Art. 16a GG zu finden ist), als ob alle Flüchtlinge Asylberechtigung hätten (eher das Gegenteil war und ist der Fall).

Da es sich gut für den Wahlkampf machte, wurde zudem fälschlich die Grenzöffnung von 2015 als rechtswidrig bezeichnet und tunlichst unterlassen zu erwähnen, daß ohne diese Aktion der Balkan "explodiert" wäre (Ungarn hatte Anfang August 2015 ca. 6% seiner Einwohnerzahl an Flüchtlingen im Land). Ein typisches Beispiel dafür, wie Parteiinteressen über die Belange einer stabilen Demokratie gestellt werden. Ein wenig wirkte hier wohl auch das Prinzip :"Fördere die rechten Kräfte im Land, um sich dann um so wahlwirksamer sich selber gegen diese positionieren zu können."

Und zur GroKo. Nenne mir eine Alternative. Wir haben eine Konkurrenzdemokratie, keine Konkordanzdemokratie. Damit aber müssen alle an einer Regierungskoalition beteiligten Kräfte deutlich die eigene "LInie" i Abgrenzung zu den anderen Parteien, auch in der Koalition, herausarbeiten. Das aber ist nicht verträglich mit einer Koalitionsarbeit, sofern man nicht das Argument besitzt, ja nur einen geringen Anteil an der Regierungsarnbeit zu haben.

Damit ist faktisch jede Koalition mit annähernd gleich großen Kräften auf Dauer nicht tragbar, da man sich gegenseitig blockierte, aber ebenfalls eine Koalition mit mehtr als zwei Parteien ist keine dauerhafte Lösung. Über die politische Landschaft aber hat sich ergeben, daß entweder eine GroKo oder eine Koalition mit mindestens 3 Parteien eine Mehrheit bilden könnten. Da ist sogar die GroKo der bessere Weg. Da ich aber gegen eine Zunahme der Ungleichverteilung bin, kann ich nicht für eine SPD-geführte Regierung sein, denn gerade eine solche wirkte inder Vergangenheit verstärkend auf die Ungleichverteilung.

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Also erstmal hat jeder das Recht seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern. So steht es in unserer Verfassung. Trotz aller Sympathien zu den Aussagen deines Deutschlehrers, sind Lehrer dennoch zur politischen Neutralität verpflichtet. Schüler sollen sich, wenn möglich, eine eigene Meinung zu den Sachthemen annähern, weshalb, sofern der Lehrer nicht von den Schülern aufgefordert wurde seine Meinung zu äußern, eher unangebracht war.

Rein wissenschaftlich betrachtet gewinnt tatsächlich die rechtsradikale Plattform innerhalb der AfD rasant an Auftrieb. Es findet ein unglaublicher Radikalisierungsprozess in dieser Partei statt, dass man von manchen Landesverbänden tatsächlich, in ihrer Mehrheit, eine nationalsozialistische Gesinnung vorwerfen kann. Gemeint sind AfD-Landesverbände wie dem Saarland oder Thüringen.

Die AfD von 2013 ist nicht mehr die AfD von 2018. Innerhalb dieser fünf Jahre, entwickelte sich die AfD von einer konservativen-eurokritischen Parteibewegung unter Lucke, dessen AfD Programm stark dem der CDU der 90er entsprach, hinzu einer stark rechtspopulistischen, fremdenfeindlichen Bewegungen mit Nähe zum Rechtsextremismus unter Gauland, Meuthen und Höcke, welcher letzter genannter eine offen nationalsozialistische Gesinnung auslebt, welches auch ein Video des ZDF zu einer Neonazi-Demo im Jahre 2011 untermauert. Dort war Herr Höcke mit unter den Schwarz-Weiß-Roten Fahnenschwenker der NPD.

Dass deine Eltern die AfD wählen tut doch nichts zur Sache. Bilde dir deine eigene Meinung. Du kannst auch eine andere Partei wählen. Du bist nicht an die Wahlentscheidung deiner Eltern gebunden. Du kannst genauso gut und bedenkenlos die Grünen oder die Linken wählen. Es steht dir alles offen.

die Lehrer haben halt immer die Meinungshoheit.

Der Lehrer sollte mal an seiner Wortwahl arbeiten. In Deutschland herrscht Meinungsfreiheit. Und man kan nicht mal so eben 60 Millionen Wähler in den USA veruteilen.

Egal welche Partei: Ich halte es für zu einfach, allen Mitgliedern einer Partei ein bestimmtes Merkmal zu unterstellen.

Zu unterschiedlich können die Beweggründe sein, weswegen sie dieser Partei zuneigen oder auch nicht.

Oft sind es ganz praktische Fragen des Alltags oder auch der großen politischen oder ökonomischen Wetterlage.

Es wird in jeder Partei die unterschiedlichsten Strömungen geben, die im Zweifel kritisch zu betrachten oder auch zu akzeptieren sind.

Ein solches Differenzierungsvermögen sollte ein Jeder haben.

Günter