Mehrheitswahlen?
Ich verstehe folgendes nicht. Zumindest erklärt es mein Buch irgendwie schlecht. Bei der Mehrheitswahl (bezogen auf Abgeordnete, Partein) werden die Sitze im Landtag/Bundestag nur auf die Gewinner der Wahlkreise verteilt. Bedeutet das beispielsweise, wenn (keine ahnung wie viele Wahlkreise wir haben) jetzt (wenn wir 100 Wahlkreise hätte), dass wenn beispielsweise in 99 Wahlkreisen die CDU gewinnt, dass jetzt (prozentual gesehen) die CDU 99 Sitze für Abgeordnete bekommt? Also werden quasi nur die Sieger berücksichtigt prozentual? Und wie ist das bei der "Abgeordnetenwahl"? Wenn jetzt in bspw Frankfurt gewinnt (und wenn wir 100 hätten), dann müssten ja 100 Abgeordnete in den Landtag/Bundestag einziehen. Richtig?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GutenTag2003/1588519744538_nmmslarge__0_0_330_331_af4ab91c989f18c51a60e2a994fb233a.jpg?v=1588519745000)
die CDU 99 Sitze für Abgeordnete bekommt?
Ja, aber nicht 99% der vorhandenen, zu vergebenen Plätze, nach der Summe des gesamten Wahlergebnisses.
Also werden quasi nur die Sieger berücksichtigt prozentual?
Nein. Das Ergebnis spiegelt die erreichten Gesamtstimmen wider, nicht nur die Direktmandate (gewonnenen Wahlkreise).
https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/bundestagswahlen/340992/sitzverteilung/
Der Deutsche Bundestag besteht aus mindestens 598 Parlamentariern. Erringen Parteien in einem Bundesland mehr Direktmandate als ihnen der nach der prozentualen Verteilung der Mandate innerhalb des Landes in diesem Bundesland zustehen, so werden diese Überhangmandate in einem mehrstufigen Verfahren ausgeglichen. Um die Gesamtzahl der Mandate im Bundestag nicht übermäßig zu erhöhen, sah das Wahlrecht zur Bundestagswahl 2021 vor, dass bis zu drei Überhangmandate nicht ausgeglichen werden. Der 20. Deutsche Bundestag besteht insgesamt aus 736 Abgeordneten. Über die Mindestgröße von 598 hinaus gibt es 31 ausgeglichene Überhandmandate, 3 nicht ausgeglichene Überhangmandate und 104 Ausgleichsmandate.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Also werden quasi die Gewinner ermittelt, dann ermittelt (Mehrheitswahl) (auf alle Landkreise bezogen), wer der Gewinner ist und die dann in eine prozentuale Verbindungen gesetzt und daraus werden die Sitze verteilt. Die gewählten Abgeordneten ziehen sowieso in den Landtag/Bundestag ein?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GutenTag2003/1588519744538_nmmslarge__0_0_330_331_af4ab91c989f18c51a60e2a994fb233a.jpg?v=1588519745000)
Ich habe das beschrieben, das es in D gibt. Ganz offensichtlich ist D gemeint mit
Landtag / Bundestag / CDU.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die Überschrift der Frage und der Anfang des folgenden Textes widersprechen dem.
Die Bespiele spielen imho eine kleinere Rolle.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du kannst das ganze "prozentual gesehen" streichen, das gibt es eben ja nur bei der Verhältniswahl. Ansonsten ist das genau so wie du es beschreibst.
Du beschreibst hier kein Mehrheitswahlsystem.