mehrfach ungebetene Werbung; krieg ich deinen "Müll", bekommst du meinen

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Möglichkeit 1: Unterlassungsaufforderung an das Unternehmen senden mit folgendem Text:

Unterlassungsaufforderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

obwohl an meiner Wohnungstüre über dem Briefschlitz unzweifelhaft und deutlich lesbar ein Schild mit folgendem Wortlaut angebracht ist: „Werbung einwerfen verboten!“, fand ich am ......., den xx. ........ 2014 nach meiner Rückkunft gegen (Uhrzeit eingeben) Uhr eine Werbeschrift Ihres Restaurants in meinem Briefkasten vor.

Beweis: Dreifach gefaltetes DIN A 4 Blatt in Form eines Leporellos (Flyers), im Original vorliegend.

Sie haben damit gegen gültiges Recht verstoßen und sind als Geschäftsführer(in) hierfür verantwortlich.

Ich habe Sie daher aufzufordern, derartige Wurfsendungen Ihrer Lokalität ab sofort zu unterlassen. Betrachten Sie dies de jure als Abmahnung.

Dies bedeutet, dass ich im Wiederholungsfalle ohne weitere Vorankündigung Klagantrag auf Unterlassung bei dem zuständigen Gericht erheben werde. Gleichzeitig werde ich dann beantragen, dass Ihnen im Wiederholungsfall ein Zwangsgeld in Höhe von

EUR 100.000,-- (in Worten: einhunderttausend Euro)

gerichtlicherseits angedroht wird.

Erläuterung: Auf Grund massiver Werbepublikationen in unserer Straße (pro Tag etwa 3-5) habe ich dieses Verbotsschild angebracht. Ich möchte nicht jeden Tag nach Feierabend in meinem Hausflur derartige Altpapierbestände vorfinden, die ich dann entsprechend entsorgen muss.

Es ist selbstverständlich Ihr gutes Recht, Werbung für Ihr Unternehmen zu betreiben, sofern die Werbemaßnahmen den Rahmen der Gesetzmäßigkeit nicht verlassen. Dazu zählt, dass ein kenntlich gemachtes Werbeverbot, bzw. ein unerwünschtes Einwerfen von Werbe-sendungen grundsätzlich vom Werbenden zu akzeptieren ist. Dies ist in ihrem Falle nicht geschehen.

Sie sind als Geschäftsführerin dazu verpflichtet, Ihre Dienstboten bzw. Prospektverteiler ausdrücklich darauf hin zu weisen, dass diese bei einem kenntlich gemachten Verbot, keinerlei Publikationen in den jeweiligen Briefkasten einzuwerfen haben. Auch das Anbringen von Werbepublikationen an Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich unzulässig, sofern nicht eine Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegt. Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen


Möglichkeit 2: Werbung in Kouvert stecken und ohne Absender und unfrankiert an den Adressaten zurück schicken. Dann muss die Firma Strafporto bezahlen.


Hoffe, Dir damit gedient zu haben MfG


wenn sich das etwas gelegt hat, kannst du ja noch mal vorbei fahren und erklären, warum du so gehandelt hast, ich fände das schon wichtig, somit hast du deine Grenzen gezeigt und die werden das nächste mal bestimmt darauf achten.

Seid ich nicht mehr im Telefonbuch stehe und umgezogen bin (zwecks Beruf) habe ich bisher nur einen willkommensbrief vom Pastor sowie einen Pizza Zettel im Briefkasten gehabt (nach 6 Monaten). Davor war es wirklich schlimm - eine Mülltonne des Hauses war immer mit Werbung und vor allem Zeitung voll. Ansonsten hilft das zurücksenden, sowie sich aus dem Telefonbuch austragen lassen.

Ich habe eine große Altpapiertonne und die 5 Schritte vom Briefkasten bis zur Tonne tun mir weiter nicht weh. Somit ist es mir ziemlich egal was in meinem Briefkasten landet. Vielleicht wäre das auch eine Option für dich, bevor du die ein Magengeschwür "anärgerst". Deine Aktion war sicher phantasievoll und passend, wenn auch nicht ganz legal, aber mir wäre sie in diesem Zusammenhang schon zu aufwändig.


verreisterNutzer  10.01.2014, 18:50

Wo könnte der illegale, gesetzwidrige Aspekt liegen?

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Aliha  10.01.2014, 19:25
@verreisterNutzer

Jegliche Abfallentsorgung außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallentsorgungsanlagen ist illegal. Wenn du eine Zigarettenkippe auf die Straße wirfst, ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden und hier ist es keine Kippe auf der Straße sondern Müll in Geschäftsräumen in denen auch noch Lebensmittel hergestellt und verkauft werden. U.U. kann sogar eine Straftat nach § 326 StGB vorliegen. Zudem findet sich bestimmt auch ein Tatbestand wenn ich in fremden Geschäftsräumen oder Wohnungen Handlungen vornehme der jeweilige Inhaber nicht erlaubt hat.

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TrespassWhole  10.01.2014, 19:46
@Aliha

um es ins richtige Licht zu setzen (mal abgesehen von der Unverhältnismäßigkeit deiner Angaben):

§ 326 StGB Unerlaubter Umgang mit Abfällen bezieht sich auf Gifte oder Erreger, die Mensch oder Tiere gefährden, krebserzeugend, explosionsgefährlich, radioaktiv etc. sind.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__326.html.

Im übrigen steht diesem wohl die Nichtbeachtung des § 7 UWG gegenüber - beides lächerlich. Also, einfach die Kirche im Dorf lassen.

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Ich habe das bei ungebetenen Werbesendungen immer so gehandhabt, dass ich meine Adresse auf dem Briefumschlag gestrichen habe und vermerkt "Empfänger unbekannt verzogen" Die Briefumschläge dann in den nächsten Briefkasten eingeworfen. Innerhalb von wenigen Monaten, konnte ich feststellen, dass sich die Werbeflut in meinem Briefkasten doch deutlich reduziert hat. Finde ich Flyer ect. in meinem Briefkasten vor, wandern diese sofort in die Papiertonne. Ganz abstellen wird man das wohl kaum können, aber reduzieren. Lotto-Faber, Kabel Deutschland und Andere, füllen mehrmals im Monat die Briefkästen. Einfach an Absender zurückschicken und irgendwann stellen die weitere Werbesendungen ein.


mychrissie  14.01.2014, 11:45

Hattest Du nicht die Befürchtung, dass der Postbote am Ende gar keine Post mehr bei Dir einwirft, weil er dutzende Male gelesen hat, dass Du schon unbekannt verzogen bist und deshalb Deine Post gleich beim Postamt gar nicht mitnimmt?

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Ontario  14.01.2014, 15:33
@mychrissie

Nein die Befürchtung muss man nicht haben, dass der Postbote keine Post mehr bei mir in den Briefkasten einwirft. Die Rücksendung geht in den Verteiler des Postamtes und wird dort aus an den Absender zurückgesandt. Wahrscheinlich muss er dafür sogar noch Porto zahlen. Der Postbote muss alle an mich adressierten Sendungen mitnehmen, egal ob ich diese zurückschicke oder in der Papiertonne entsorge.

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