Parteiflyer vs Briefkasten?
Zählt "Wahlwerbung" oder Parteinformationen, sprich Flyer, eigentlich als "Werbung", oder hat das einen Sonderstatus?
Wie verhält sich das mit Briefkästen wo steht "Keine Werbung"? Könnte der Austräger bzw der Auftraggeber Ärger bekommen?
Mir ist es am Ende egal ob ich von einer Partei ein Zettel drin habe. Mich würde nur mal die rechtliche Sache interessieren.
Bei "echter Werbung" kann es ja richtig Ärger geben, wenn die im Briefkasten landet, wo keine Werbung erwünscht ist.
2 Antworten
Wahlinformationen sind keine Werbung.
Aber welchen Ärger meinst du denn, wenn man dir Werbung in den Briefkasten wirft.
Willst du den Austräger verprügeln?
Dein Link passt nicht, da du zuerst mal beweisen musst, wer diese Werbung ausgetragen hat. Oft sind es Kinder, oder sonstige Austräger die von einem Unternehmen Werbeflyer ausgehändigt bekommen und diese verteilen sollen.
Das Unternehmen selbst ist für eine Abmahnung nicht zuständig.
Bei Werbung hinsichtlich Email, Fax oder Telefonanrufe, kannst du dich bei der Bundesnetzagentur beschweren. Aber auch da, muss dir der Absender oder der Anrufende bekannt sein.
Oh man machst du einen Aufwand...
So viel ich weiß, zählt dies nicht als Werbung sondern als Wahlinformation und somit darf es dort rein.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Unerw%C3%BCnschte_Werbung
Siehe rechtliche Folgen.
Sind am Ende mehr nerivgr Abmahnungskosten.