Mahnbescheid vom Gericht bekommen, von Telefonica Deutschland da sind 6 Telekommunikations Rechnungen drauf je 19.99 plus 327.00 Schadensersatz , was nun?

7 Antworten

Widersprechen. Auf keinen Fall auf sich beruhen lassen. Auf dem Bescheid sollte auch irgendwo stehen, wielange du Zeit zum Widersprechen hast.

Und darlegen, warum die Forderung nicht rechtes ist.

Auf den Rechnungen müsste draufstehen von wann und für welchen Vertrag die sind.


FrieMa 
Beitragsersteller
 07.07.2018, 15:27

08/17 da war ich bei der Telekom

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PunkExpert25  07.07.2018, 15:28
@FrieMa

Wenn du beweisen kannst dass der Vertrag da schon lange nicht mehr bestand (z.B. per Kündigungsbestätigung) dann kannst du einfach abwarten.

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Idris164  07.07.2018, 15:30
@PunkExpert25

Abwarten würde ich nicht. Sonst steht auf einmal der Gerichtsvollzieher vor der Tür

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berlina76  07.07.2018, 15:37
@PunkExpert25

Nicht bei einem Gerichtlichem Mahnbescheid. Nichtstun ist gleichzusetzen mit Akzeptieren.

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PunkExpert25  07.07.2018, 18:56
@berlina76

OK; mein Fehler...ich hatte das mit der Mahnung verwechselt. Beim gerichtlichen Mahnbescheid muss man reagieren...kann dafür auch gleich zum Anwalt gehen.

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Gleich am Montag morgen bei der Serviceline anrufen (".....alle unsere Mitarbeiter....wir bitten um etwas Geduld..." auswendig lernen *g*) und versuchen, das Missverständnis zu klären bzw. Widerspruch einlegen. Möglicherweise wollen sie von Dir eine schriftliche Stellungnahme. Wenn die Angelegenheit auf diesem Weg nicht geklärt werden kann, wirst Du juristischen Beistand brauchen. Ich weiß nicht, ob es bei Euch sowas wie einen Konsumentenschutzverein gibt, der Dir dabei kostenlos weiterhilft. Ansonsten musst Du möglicherweise einen Rechtsanwalt einschalten.


Entweder bezahlst Du oder wendest Dich an Deinen Anwalt.

Widerspruch gegen den MB und Totstellen löst mit Sicherheit eine Klage durch Telefonica aus und wenn sich bei der Verhandlung rausstellt, daß Telefonica im Recht ist, wird es noch teurer.

Wenn du nichts von der Forderung weißt, dann unbedingt fristgerecht Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Außerdem mit dem Antragsteller klären, woraus sich die Forderung ergeben soll.