Mädchenschule verklagen?

TheMordred  01.08.2024, 14:42

Gibt es den bereits eine Änderungserklärung beim Standesamt und wurde dies Gesegnet?

LisaTrans 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 14:44

Die Erklärung kann man ja seit heute abgeben und das haben meine Freundin und ihre Tochter auch gemacht

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
[...] könnte man dann klagen?

Nein. Ich nehme an, es ist eine Privatschule, also dürfen die meines Wissens frei entscheiden, wen sie aufnehmen und wen nicht.

defakto alle ihre Freundinnen wollen auf eine reine Mädchenschule wechseln.

Was sind das für Freundinnen, die einfach so eine von ihnen im Stich lassen, nur weil sie unbedingt auf eine peinliche Ausgeburt von mittelalterlicher Geschlechtertrennung (nur meine Meinung) wollen?

Rein juristisch wird sie dann dank des neuen Selbstbestimmungsgesetzes ein Mädchen sein.

Ihr könnt es natürlich versuchen, aber reine Mädchenschule ist ganz schön primitiv (meine Meinung), daher werden die vermutlich auch primitiv das Wort "Trans" hören und nichts mehr damit zu tun haben wollen.

Versuch es, aber rede vielleicht auch mit den Freundinnen.

Lg


LisaTrans 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 14:50

Nein es ist keine Privatschule. In Bayern gibt es tatsächlich noch staatliche Mädchenschulen.

Ich bin auch überhaupt kein Fan von Monoedukation. Die Freundinnen wollen wohl hauptsächlich dort hin, weil diese Schule einen sehr guten Ruf hat.

Mit denen zu reden wäre aber auf jeden Fall gut

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Akeemi  01.08.2024, 14:52
@LisaTrans

WAS?? Staatliche Mädchenschulen klingt aber um ehrlich zu sein so richtig bayrisch.

Aber es ist halt trotzdem so traurig, dass die Freundinnen einen einfach so im Stich lassen, nur weil die unbedingt auf diese Schule "müssen".

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LisaTrans 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 14:54
@Akeemi

Ja das ist es letztlich auch...

Ich vermute die Freundinnen denken, dass die Tochter meiner Freundin da natürlich auch hingehen darf. Für sie ist sie ein Mädchen und fertig.

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Akeemi  01.08.2024, 14:57
@LisaTrans

Ja gut, das ist wohl am wahrscheinlichsten. Man müsste den Freundinnen vielleicht klarmachen, dass sie vielleicht nicht auf die Schule gehen kann. Aber am Besten vorher mal nachfragen.

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LisaTrans 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 14:59
@Akeemi

Ja das ist wohl das beste.

Allerdings gab es in den letzten Jahren angeblich meistens dort weniger Anmeldungen als Plätze und deswegen rechnen wir uns an sich Chancen mit einer Klage aus

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Akeemi  01.08.2024, 15:02
@LisaTrans

Wenn sie offiziell weiblich ist und die Schule staatlich ist, dürfen sie sie eigentlich nicht ablehnen, denn es gibt ja keinen Grund dafür.

Daher ist eine Klage wahrscheinlich erfolgreich.

Vielleicht ist die Schulleitung dieser Schule sogar ein wenig tolerant.

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LisaTrans 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 15:05
@Akeemi

Das Denken wir auch. Weil das "kein Platz Argument" greift dann ja nicht. Die Hoffnung mit der Schulleitung haben wir definitiv

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Die von dir gedachten Voraussetzungen sind noch nicht eingetreten!

Aktuell gilt noch das TSG, das Selbstbestimmungsgesetz soll am 1.11.24 in Kraft treten. Derzeit gilt noch:

  1. Gutachterliche Stellungnahmen:
  • Eine Änderung des Geschlechtseintrags erfordert zwei unabhängige gutachterliche Stellungnahmen von Sachverständigen, die bestätigen, dass die betroffene Person transident ist und dass die Änderung des Geschlechtseintrags der Persönlichkeitsentwicklung der Person entspricht.
  1. Gerichtliche Entscheidung:
  • Der Antrag auf Änderung des Geschlechtseintrags und/oder des Vornamens muss beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Das Gericht entscheidet auf Grundlage der vorgelegten Gutachten.
  1. Elterliche Zustimmung für Minderjährige:
  • Für minderjährige Kinder müssen die gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) den Antrag stellen. Für Jugendliche ab 14 Jahren ist zusätzlich die Zustimmung des Familiengerichts erforderlich, wenn die Eltern nicht zustimmen.

Ab dem 1.August 2024: unter besonderem Hinweis auf die 3 Monatige Wartefrist (eben bis November 2024)

Eine spezielle Regelung (§ 4 SBGG), die die Anmeldung der Änderung beim Standesamt betrifft, ist jedoch bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt können Personen den Prozess zur Änderung ihres Geschlechtseintrags und/oder Vornamens starten, indem sie sich beim zuständigen Standesamt anmelden. Nach der Anmeldung müssen sie eine dreimonatige Wartefrist einhalten, bevor die Änderung offiziell vollzogen werden kann​ (Bundesministerium der Justiz)​​

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Ergo, das einzige was jetzt möglich ist, ist den Antrag zu stellen. Entschieden wird das erst nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes. Wie willst du jetzt etwas einklagen, das noch gar keine Rechtskraft hat?

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Was ändert sich tatsächlich?

Voraussichtliche Inhalte und Zeitplan
  • Selbstbestimmung: Das Gesetz soll es Personen ermöglichen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen, ohne gerichtliches Verfahren und ohne Vorlage medizinischer Gutachten. (einmalig)
  • Minderjährige: Bei minderjährigen Kindern unter 14 Jahren soll die Änderung des Geschlechtseintrags nur durch die Sorgeberechtigten erfolgen können. Jugendliche ab 14 Jahren sollen dies mit Zustimmung der Eltern selbst tun können. Bei fehlender Zustimmung könnte ein Familiengericht eingeschaltet werden.

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Und jetzt noch Bayern, denn schließlich ist Schule Ländersache

In Bayern können Schülerinnen unter bestimmten Bedingungen eine Schule besuchen, die nicht ihrer gesetzlichen Schulzugehörigkeit entspricht, was insbesondere für Schülerinnen relevant ist, die ihre Geschlechtsidentität anders als bei der Geburt zugewiesen leben. Laut der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) und dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) ist es möglich, eine sogenannte Gastschule zu besuchen. Ein Gastschulverhältnis muss beantragt und von der zuständigen Schulbehörde genehmigt werden. Dabei werden zwingende persönliche Gründe, die das Wohl des Kindes betreffen, berücksichtigt​ (Gesetze Bayern)​​ (Gesetze Bayern)​.

Die Aufnahme in eine Schule, die ausschließlich für Mädchen oder Jungen vorgesehen ist, kann jedoch im Einzelfall komplexer sein. Bayern unterscheidet hier nicht grundsätzlich zwischen öffentlichen und privaten Schulen; bei staatlich anerkannten Privatschulen gelten dieselben Bestimmungen wie an öffentlichen Schulen​ (Bayerisches Schulrecht)​.

Und das ist in diesem Bereich noch sehr vorsichtig ausgedrückt, sehr vorsichtig.


LisaTrans 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 15:03

Danke für die Erläuterung.

Der Antrag wurde gleich heute abgegeben. Ab dem 1.11. ist sie dann also rein rechtlich ein Mädchen. Klagen werden wir wenn nur danach

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Eckengucker  01.08.2024, 15:08
@LisaTrans

Ich weiß nicht, das sollte nicht auf dem Rücken des Kindes ausgetragen werden. Das soll nicht diskriminierend für das Kind rüberkommen? Die Schule einklagen? So wie ich den bayr. Staat kenne, kann das kann Jahre dauern und was bringt das dem Kind? Wie wäre es stattdessen bei den entsprechenden staatlichen Stellen eine einvernehmliche Lösung vorab suchen.

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LisaTrans 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 15:09
@Eckengucker

Eine Klage wäre wenn auch nur die allerletzte Option. Vielleicht habe ich mich hier etwas schlecht ausgedrückt. Natürlich wird meine Freundin versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden

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Naja, sie kann sein was sie möchte aber sie ist halt ein Junge. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Und das er ein Mädchen sein möchte, bedeutet nicht das es auch in echt so ist. Umsonst gehen solche Kinder nicht zu Ärzten usw.

Also kannst du oder dein Kumpel niemanden verklagen. :)

Ich denke ihr habt gute Chancen angenommen zu werden. Wenn ihr den Antrag heute schon gestellt hat ist sie rechtlich ein Mädchen wenn sie dort zur schule geht.

Ich würde die Klage aber wirklich als allerletzten Mittel nehmen und mal persöhnlich mit ihr zusammen zum Direktor gehen und sich unterhalten.


LisaTrans 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 16:26

Das wird meine Freundin auch so machen. Eine Klage ist wenn nur die allerletzte Option

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Da es im Ermessen der Schule liegt, wen sie aufnimmt und wen nicht, dürfte eine Klage erfolglos sein. Doch dazu müsste es ohnehin nicht kommen, da die Chancen neuerdings ganz gut stehen:

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 - (Schule, Angst, Transgender)