Lof Zweck?
Hallo,
Ich habe eine Streuobstwiese. Bin aber kein Landwirt oder ähnliches.
Darf ich mit einem Traktor mit Klasse L (denn man ja zu Klasse B bekommt) dort hinfahren um Ernten oder sonstige Arbeiten durchzuführen.
Oder ist das kein lof-Zweck weil ich kein Landwirte oder sonstiges bin?
4 Antworten
Ab einem landwirtschaftlichen Grundbesitz von 0,5 Hektar kannst du dich bei der Landwirtschaftskammer anmelden. Dann kannst du auch einen Trecker mit dem grünen Kennzeichen anmelden.
Allerdings musst du dann auch den Beitrag für landwirtschaftliche BG zahlen.
Nur mit normaler Zulassung, also nicht mit "grünem" Nummernschild, da du kein Landwirt bist
LOF steht als Abkürzung für: Land- oder Forstwirtschaftliche Zulassung, eine Fahrzeugzulassung für Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Anhänger nach § 2 Nr. 16 der Verordnung über die Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Straßenverkehr.
Also mit dem schwarzen Schild und Versicherung (TÜV natürlich auch) geht das fit?
Der Gesetzgeber sagt nein, ein GF-User sagt ja. Entscheide dich, wem du glauben willst.
Der Gesetzgeber sagt ein Lof-Zweck, und ein Lof-Zweck ist Obstbau und Gartenbau und ich betreibe ja Obstbau.
Vor einem Monat hast du geschrieben, dass du keinen Obstbau betreibst, sondern lediglich eine Streuobstwiese besitzt. Du hast ausdrücklich geschrieben, dass du keinen landwirtschaftlichen Betrieb hast, sondern rein privat handelst. In wie fern "betreibst" du also plötzlich entgegen deiner bisherigen Aussage einen landwirtschaftlichen Obstbau?
Dann fahr, wenn du denkst, dass der Besitz einer Wiese mit einem Baum drauf der landwirtschaftliche Betrieb eines Obstbau ist. Deine Entscheidung.
Da du noch gar keinen Führerschein hast, erübrigt sich das, wirst ja erst 17
Und wenn schon mit 17 darf man Traktor fahren. Man darf sogar schon mit 16!
musst eben versuchen ob du eine lof zulassung für den trecker bekommst,wenn ja kein problem.falls nicht bleibt nur die klasse B und da musst auf das gewicht vom trecker achten,nicht über 3,5 ton
Wenn der Traktor eine zulässige Gesamtmasse von weniger als 3,5 t hat, dann dürftest Du diesen mit der Klasse B fahren.
Das grüne Kennzeichen ist nur zulassungs- und steuerrechtlich relevant. Hier geht es um die Fahrerlaubnis.
Klasse L ist beschränkt auf Fahrten in Zusammenhang mit dem Betrieb von Land- und Forstwirtschaft. Er betreibt keine Land- oder Forstwirtschaft, nur weil er ein Grundstück besitzt.