LKW-Fahrverbot auch für Fernsehsender?
Hey,
in Deutschland gibt es ja an Sonn- und Feiertags das LKW Fahrverbot. Wie sieht es denn da mit den Fernsehlkws aus? Also diese Ü-Wagen. Sind die davon auch betroffen oder dürfen die Fahren?
4 Antworten
§30 StVO:
(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.
Da ein Übertragungsfahrzeug nicht zum gewerblichen Gütertransport dient, darf es auch am Sonntag fahren.
Die sind davon ausgenommen, wenn die beförderte Gegenstände fest zum Inventar des Fahrzeugs gehören, also z. B. In einem Übertragungswagen fest eingebaut sind.
Ein Übertragungswagen ist kein "LKW" im Sinne des Gesetzes sondern entweder ein So-KFZ oder eine selbstfahrende Arbeitsmaschine und fällt somit nicht unter das Sonntagsfahrverbot.
Daher haben die auch meist grüne Kennzeichen und sind von der KFZ-Steuer befreit
Wenn sie frische Milch oder Blumen dabei haben, dürfen die fahren. Ansonsten wüsste ich nicht, wieso Journalisten eine Ausnahmeregelung haben sollten.
Ok... Ich dachte alle LKW > 7,5 t fällt unter die Regeung.
Sie brauchen keine Ausnahmeregelung, da die Fahrzeuge nicht unter das Verbot fallen.