American Bully Listenhund Baden Württemberg?
Hallo zusammen
ich weiß das der American Bully kein Listenhund ist. In Baden Württemberg!!!!!
Viele bekannte von mir haben diesen Hund ohne Probleme angemeldet .
auf eine Nachfrage beim Ordnungsamt habe ich das erhalten . Ich wohne in Heilbronn!!!!!
hat jemand Probleme gehabt ?
oder ging die Anmeldung ganz normal durch wie bei vielen anderen auch ?
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Da es sich bei der nicht offiziell anerkannten RasseAmerican Bully um eine Kreuzung aus der Rasse American Staffordshire Terrier und eines anderen Hundes/einer anderen Rasse handelt, kann nicht pauschal gesagt werden, ob ein American Bully als Kampfhund gilt.
Dies kommt auf den jeweiligen einzelnen Hund an bzw. darauf, wie hoch der prozentuale Anteil der Rasse American Staffordshire Terrier der Kreuzung ist.
Aufgrund dessen wird zunächst davon ausgegangen, dass es sich bei einem American Bully um einen Kampfhund im Sinne der PolVOgH (Kreuzung eines American Staffordshire Terriers) handelt, wodurch die Regelungen dieser in vollem Umfang gelten.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Hund kein Kampfhund im Sinne der PolVOgH ist, haben Sie uns diesdurch einen Gentest nachzuweisen. Diesen könnten Sie durch eine Blutuntersuchung beim Tierarzt durchführen lassen.
Wir bitten Sie daher, sich unverzüglich und unaufgefordert nach dem Kauf Ihres Hundes mit uns in Verbindung zu setzen und Unterlagen zu Ihrem Hund einzureichen (Bild, Abstammungsnachweis, Heimtierausweis, ggfs. Gentest etc.).
Im Anhang erhalten Sie noch die o.g. Verordnung zu Ihrer Kenntnis.
6 Antworten
Es steht da doch eindeutig, was Du zu tun hast. Mach nen Gentest. Anhand dessen Ergebnis wird Dein Hund dann eingestuft.
Ignorieren würde ich das nicht. Was beim Amt mal vorliegt Kommt immer wieder…
Es steht genau drin was du zu tun hast. Das würde ich genauso machen.
Die gehen davon aus, dass er als Kampfhund eingestuft wird. Wenn du was anderes willst, musst du einen Gentest vorlegen.
Und was sagt der gentest bei einem American Bully aus ? Pitbull und Stafford wahrscheinlich
Der American Bulli gilt als Listenmix. Heißt, ein oder beide Elternteile sind Listenhunde. Er wird also wie ein Listenhund behandelt.
Du kannst dem entgegenwirken, indem du den geforderten Gentest machen lässt und einreichst. Ist der Listenhundanteil gleich null, hast du keine besonderen Auflagen einzuhalten. "Einfach so" anmelden wird nicht funktionieren. Evtl musst du relativ zügig die entsprechenden Formalitäten nachreichen, oder der Hund wird beschlagnahmt. Je nach dem, wie kiebig die Ämter bei dir sind.
Aber im gentest wird doch mit Sicherheit ein Listenhund aufkommen
Wahrscheinlich. Aber zumindest wird dir eine Chance geboten.
Für Mischlinge mit einem Listenhund-Elterteil gelten die gleichen Vorschriften wie für Listenhundrassen selbst.
Verstehe nicht das so viele anderen keine Probleme hatten bei der Anmeldung
Viele machen unrichtige Angaben beim Ordnungsamt.
Was die nicht wissen, überprüfen die nicht. Der Schuß kann allerdings ganz gewaltig nach hinten losgehen, wenn der Hund auffällig wird.
Das kann bis Beschlagnahme des Tieres gehen.
Viele hier in unserer Stadt haben den Hund angemeldet ohne Probleme. Verstehe nicht das die jetzt einen gentest Nachweis haben wollen .