American Staffordshire Terrier Shar Pei Mix als Familiengründung geeignet?

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Das Wichtigste zuerst :

Wenn du nicht aus Niedersachsen kommst, gilt ein American Staffordshire Terrier Mix als "Gefährlicher Hund" in deinem Bundesland. Weist du darüber bescheid ?

Hast du das Hundegesetz deines Bundeslandes gelesen.? Erfüllt ihr die Haltungsvorraussetzungen?


JeanX 
Beitragsersteller
 08.02.2015, 22:40

Da haben wir uns heute auch schon mit befasst, den Sachkundenachweis müssten wir noch erbringen und natürlich auch das Führungszeugnis noch beantragen. Wir waren auch nicht wirklich auf einen Listen Hund aus von daher haben wir auch noch nichts beantragt. Aber wir wollen gleich morgen zur Stadt und alles so weit in die Wege leiten.

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JeanX 
Beitragsersteller
 08.02.2015, 22:48
@ImFromNowhere

NRW, warum wären da noch mehr Auflagen zu erfüllen? Wesenheit müssten wir auch noch ablegen und an der Maulkorb- und Leinenbefreiung müssten wir natürlich auch noch arbeiten.

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ImFromNowhere  08.02.2015, 22:49
@JeanX

Klaro. Ne Menge. Ich komme aus NRW und halte nen Pit Bull Terrier. Kenne mich also aus.

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JeanX 
Beitragsersteller
 08.02.2015, 22:52
@ImFromNowhere

Was würde denn da sonst noch auf uns zukommen? Dachte wir hätten damit schon alles zusammen...

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ImFromNowhere  08.02.2015, 23:07
@JeanX

Und nicht vergessen, dass ihr beide den Sachkundenachweis braucht, sonst darf der Hund von demjenigen nicht geführt werden.

Verstöße gegen das Hundegesetz läßt sich das Land NRW mit bis zu 100.000Euro löhnen.

Zum Wesenstest :

Der Wesenstest ist an den Menschen gebunden, der mit dem Hund die Prüfung gemacht hat! Nur diese Person/en haben Befreiungen wenn sie den Hund führen (z.B. Maulkorb und Leinenbefreiung oder nur Maulkorbbefreiung).

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ImFromNowhere  08.02.2015, 23:12
@ImFromNowhere

Der Wesenstest ist keine Pflicht in NRW. Nicht an die Haltungserlaubnis gebunden! Auch die Kastration ist keine Pflicht in NRW! Diese Sachen wissen viele nicht.

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ImFromNowhere  08.02.2015, 22:54

Also da du aus NRW kommst:

Du musst volljährig sein wenn du den Hund vom Heim bekommen möchtest. Es gibt keinen anderen Weg. In NRW kannst du einen "Gefährlichen Hund Kategorie 1" nur legal halten, wenn du ihn aus dem Heim holst

Zum Antrag auf Haltung beim Ordnungsamt brauchst du :

-Perso

-Nachweis der speziellen Versicherung für den Staff www.agila.de

-Chippnummer des Hundes (bekommst du vom Tierheim)

-Führungszeugnis ohne Einträge in Gewalt oder Drogendelikten

-Wenn Mieter dann Erlaubnis des Vermieters (Für speziell den Hund)

-Sachkundenachweis nach § 6 Landeshundegesetz NRW

Wenn alles da ist, stellt das Ordnungsamt ne Haltungserlaubnis aus. Mit der darfst du den Hund aus dem Heim holen

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JeanX 
Beitragsersteller
 08.02.2015, 23:06
@ImFromNowhere

Super über 18 bin ich auch wenn ich es manchmal selbst kaum glauben kann, einen gültigen Perso hab ich auch, Versicherungsvertreter freuen sich über jedes Geschäft, wir haben Eigentum mit Garten und ja der Hund kommt aus dem TH (wollten uns eigentlich ein anderes Kerlchen anschauen aber der war bereits vermittelt und da hatte man uns ihm auch als Familienhund empfohlen)oh und das FZ ist auch darüber. Also eigentlich müssten dann ja die Grundvoraussetzung gegeben sein, oder?

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ImFromNowhere  08.02.2015, 23:10
@JeanX

Ob die Voraussetzungen gegeben sind, entscheiden der Tierheimleiter und der Ordnungsbeamte.

Wenn ihr in der Hundehaltung unerfahren seid, rate ich von Bull-Artigen Terriern ab.

Ansonsten solltet ihr in eine, mit Staff und Pit erfahrene, Hunde-Halter-Schule gehen.

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JeanX 
Beitragsersteller
 08.02.2015, 23:10
@ImFromNowhere

Super vielen lieben dank für die ganzen links :)

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ImFromNowhere  08.02.2015, 23:18
@JeanX

Ich habe meinen Hund natürlich auch aus dem Heim und keine schlechten Erfahrungen gemacht.

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ImFromNowhere  08.02.2015, 23:01

Hier alle relevanten Links mit allen relevanten Informationen

Von mir zusammengestellt

https://www.dropbox.com/sh/tzf3tencnoncgsf/AAA8w3hhaZb4ehxv3mURDZRha?dl=0

Bei Fragen, melden!

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JeanX 
Beitragsersteller
 08.02.2015, 23:31
@ImFromNowhere

Danke dir für die ganzen Infos und deine Zeit und Mühe!!!

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ImFromNowhere  08.02.2015, 23:49
@JeanX

Eine Sache noch. Das Land NRW bleibt das Leben des Hundes über Eigentümer. Du bist rechtlich der Besitzer. Die Halteerlaubnis wird nur auf Widerruf erteilt.

Wenn du auch nur ins Haus gegenüber ziehst, brauchst du eine neue Haltungserlaubnis!

Das Hundegesetz schränkt zudem Grundrechte ein. Siehe Hundegesetz von NRW. Das heißt die Polizei darf ohne Durchsuchungsbefehl jederzeit bei dir rein.

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bei uns in der nähe ist im moment genau ein solcher welpe, meine mama ist da spaziergängerin, also die kann mit verschiedenen tieren raus, und war auch mit diesem draussen. ich weiss nicht ob der mittlerweile vermittelt ist, aber meine mama hatta ganz früher auch einen solchen mix in der familie als kind, und der war MIT ERZIEHUNG toll (hat sie erzählt.) du wohnst in nrw? ich glaub dann muss man echt viele auflagen erfüllen, unter anderem auch 1,80 zaun, und diese ganzen papiere, und der kostet fast das doppelte als ein normaler hund an steueren (?). trotzdem find ich am. stafforf ganz toll ^^


ImFromNowhere  08.02.2015, 23:44

Die Steuer hat nichts mit dem Hundegesetz oder der Rasseliste zu tun.

Jede Stadt oder Gemeinde entscheidet selbst über die Höhe der Steuer. Die muss nicht höher sein.

Sie muss dem Ordnungsamt gegenüber garantieren dass das Grundstück ausbruchssicher ist. Der Beamte kann das überprüfen wenn er mag... und gegebenenfalls Konsequenzen ziehen.

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leggoo  08.02.2015, 23:45

ja das hab ich falsch beschrieben sorry, hier ist die steuer abrt schon sehr hoch, hier laufen auch wenig listenhunde rum, obwohl ich sie toll finde 🙌

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Hallo Jean, bevor du dich zu diesem Schritt entschließen solltest, wäre es gut, wenn du dich nochmal eingehend mit "beiden" Rassen auseinandersetzt. Bei einem Mix weiß man nie genau, welcher Teil sich mehr vererbt. Grundsätzlich gibt es "keine" Familienhunde, was bedeutet, dass es ein gut oder schlecht nicht gibt. Allerdings ist der Shar Pei kein einfacher Hund, dessen solltet ihr euch bewusst sein. Keine Frage, bei fairer Erziehung wird auch dieser Hund toll werden, aber aus meiner Erfahrung heraus vermute ich, dass dieser Hund wohl eine Herausforderung werden wird. Mixe sind noch mehr Glückspakete, als Rassehunde.

American Staffordshire Terrier Shar Pei Mix und fragen uns nun ob dieser Mix als Familiengründung geeignet ist.

Du meinst wohl ob dieser Mix als Familienhund geeignet ist. Bei richtiger Erziehung und ausreichend Hundeerfahrung schon.

Hast Du Dich über die Haltungbedingunegn eines solchen Hundes schon informiert?

In den meisten Bundesländern wird für die Haltung eines Listenhundes und/oder auch Listenhund-Mix vom Halter ein Sachkundenachweis und einwandfreies Führungszeugnis verlangt. Desweiteren muß man für den Hund einen bestandenen Wesenstest vorweisen. Erhöhte Hundesteuer fällt meist auch an, um 800 EUR


JeanX 
Beitragsersteller
 08.02.2015, 22:59

Entschuldigung natürlich meinte ich Familienhund und nicht Familiengründung... Ist mir leider erst aufgefallen als es schon zu spät war... Da wir erst heute auf ihn gestoßen sind, sind wir natürlich noch ganz am Anfang bei den Auflagen mit einem Listenhund. Natürlich haben wir uns dann auch schon damit befasst und wissen wenigstens schon mal zu welchen Ämtern wir nun dürfen. Der Besuch einer Hundeschule war eh geplant einfach schon um die Bindung zu fördern.

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ImFromNowhere  08.02.2015, 23:20

Hallo dogmama

  • Desweiteren muß man für den Hund einen bestandenen Wesenstest vorweisen.

Nein, auf NRW trifft das nicht zu. Hier ist der Wesenstest freiwillig.

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dogmama  08.02.2015, 23:27
@ImFromNowhere

ich hatte geschrieben, was in den meisten Bundesländern verlangt wird und nicht explizit NRW gemeint. Der FS hatte ja nicht erwähnt wo er wohnt.

Trotzdem aber danke, man lernt nie aus :-))

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Meinte natürlich Familienhund und nicht Familiengründung...
Die Familie ist bereits vorhanden :)