Leistungsüberschreitung A1 Führerschein?
Hallo, ich überlege mir eine Yamaha dt 125 r für den A1 zu kaufen. Jedoch habe ich einen Drang ein wenig mehr als 15 PS zu haben. Wie hoch wäre die Strafe, wenn ich 18 ps statt den 15 erlaubten ps habe? Fällt das überhaupt auf?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/JochenOWL/1674465135293_nmmslarge__154_380_190_190_5a52cdfe8e6c16af57e6ea5aa052645c.png?v=1674465135000)
Der "Drang" lässt wieder nach, wenn die Kollegen dich erwischen.....
Die Weiterfahrt wird untersagt aber du hast ja bestimmt jmd. der dich abholt....
Die Mühle geht zum TÜV, wird dort genau untersucht und ein Gutachten erstellt, was du bezahlen musst - andere würden das Geld lieber für ihren A2 verwenden....
Fahren ohne Betriebserlaubnis ist ja "nur" eine Ordnungswidrigkeit aber Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat.
Jugendliche Straftäter haben noch Glück, denn bei denen verhängt das Gericht keine Geld-/Freiheitsstrafen aber dafür reichlich Sozialstunden.
Natürlich wird auch das Straßenverkehrsamt informiert, was dann zu der Überzeugung gelangt, dass der Straftäter noch nicht in der Lage ist, verantwortungsvoll am Öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu können.
Zum Zwecke seiner Weiterentwicklung verhängt man eine Sperre.
Die kann sechs Monate bis fünf Jahre betragen....
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Danke für deine Nachfrage.
Lies bitte unter dem Link, unter "Weitere Folgen".
Dort wird auch als Beispiel der Jugendliche genannt, der zwar die Fahrerlaubnis der Klasse AM hat, aber sein Fahrzeug so "frisiert" hat, dass er eine höhere Fahrerlaubnisklasse benötigt.
Dort wird auch auf den § 69a StGB verwiesen.
Das Straßenverkehrsamt - dort die Fahrerlaubnisbehörde ("Führerscheinstelle") - wird informiert, weil sie nach § 2 Abs. 7 StVG zu ermitteln hat, ob eine Person zum Führen eines KFZ befähigt/geeignet ist.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Liebe Grüße
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Normal fällt das nicht auf.
Die Strafe wäre, fahren ohne Fahrerlaubnis.
Die Polizei könnte dich aber zu einer Prüfstelle führen und dort prüfen wie viel PS du hast. Passiert selten.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wie immer bei Rechtsfragen:
"Es kommt darauf an,..."
Es gibt zahlreiche Polizisten, die sich sehr gut mit Motorrädern und dem "Frisieren" auskennen.
Und die werden natürlich bevorzugt bei Verkehrskontrollen eingesetzt.
Selbst wenn es nicht sofort auffällt (zB wegen ABE/Teilenummer/oä) reicht bereits der Verdacht aus, um dein Fahrzeug zu beschlagnahmen (dh Du läufst nach Hause) und einen Gutachter zu beauftragen.
Der findet nicht nur alle Manipulationen, sondern schickt dir dein Moped zerlegt als 500-Teile-Puzzle zurück.
Strafbar wäre die Tat als "Fahren ohne Fahrerlaubnis", was nach §21 StVG mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet wird.
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Strafbar wäre die Tat als "Fahren ohne Fahrerlaubnis", was nach §21 StVG mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet wird.
Zudem wäre im Anschluß daran dann bei rechtskräftiger Verurteilung nach diesem Paragrafen die Entziehung der Fahrerlaubnis möglich.
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Das Straßenverkehrsamt geht dann davon aus, dass der jugendliche Straftäter noch nicht die Reife hat, um verantwortungsvoll am Öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu können.
Man verhängt dann eine Sperre, die sechs Monate bis fünf Jahre betragen kann, u. U. auch länger.
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Das sehe ich nicht so.
§21 StVG beinhaltet nicht den Entzug der Fahrerlaubnis, sondern in §21 (3) den Einzug des Fahrzeugs - allerdings nur bei vorsätzlicher Begehung trotz entzogener FE oder bei wiederholter Begehung.
§69 StGB greift auch nicht, da kein grundsätzlicher Eignungsmangel besteht und die Tat auch nicht in §69 (2) gelistet ist.
Auf welcher Grundlage soll also die FE entzogen werden?
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Beim §69 Satz 1 StGB kommt es auf die Gesamtwürdigung der Tatumstände und etwaig vorliegender Vorerkenntnisse (auch OWis) an.
Zudem muss eine FE-Entziehung nicht direkt vom Gericht ausgehen, sondern sie kann im Rahmen einer näheren Fahreignungsüberprüfung vor einer möglichen Entziehung auch als Empfehlung zur Überprüfung an die Straßenverkehrsbehörde weiter geleitet werden.
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Das Straßenverkehrsamt geht dann davon aus, dass der jugendliche Straftäter noch nicht die Reife hat, um verantwortungsvoll am Öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu können.
Genau auf diese Möglichkeit wollte ich anspielen, wenn das Gericht selbst für eine Entziehung (noch) keine zwingenden Gründe in seinem Urteil hatte.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage?