Hallo yadrielS,
natürlich ist es schwierig, ohne Kenntnis des konkreten Arbeitsvertrages und eines eventuell geltenden Tarifvertrags genaue Aussagen zu machen. Allgemein: Meines Erachtens kann Dir der Arbeitgeber nicht so ohne weiteres Minus-Stunden vom Lohn abziehen, die nicht auf Deinen Wunsch hin verursacht wurden. Wenn eine konkrete Arbeitszeit pro Woche/Monat vereinbart ist und auch ein konkretes Gehalt, dann musst Du innerhalb eines Ausgleichszeitraums (in dem Bereich den ich kenne: 12 Monate) die Arbeitszeit wieder hereinarbeiten, in Deinem Fall bis zum Vertragsende. Es ist Risiko des Arbeitgebers - nicht des Arbeitnehmers - dass dies auch möglich ist. Der Arbeitgeber muss halt vorher überlegen was er macht: Kurzarbeit anordnen, wenn das nicht geht, evt. eine betriebsbedingte Kündigung andenken ...
Selbstverständlich kann man abweichende Vereinbarungen treffen zwischen Mitarbeiter/in und Arbeitgeber; gerade wenn man fair behandelt wurde in diesem schwierigen Jahr und es dem Arbeitgeber wirtschaftlich schlecht geht, wäre ein Kompromiss eine Möglichkeit.
Der Fall ist nicht vergleichbar mit vorhandenen Mehrarbeitsstunden zum Vertragsende, die wurden normalerweise auf Anordnung über die vertragliche Arbeitszeit geleistet und müssen vergütet werden.
Alles Gute.
Gruß, Martin