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Auch für öffentliche Arbeitgeber gibt es Arbeitsschutzvorschriften, die einzuhalten sind. Aktuell ist die Sars CoV-2-Arbeitsschutzregel empfohlen, um diese Pflichten zu erfüllen: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/pdf/AR-CoV-2.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Die individuelle Ausgestaltung obliegt dem einzelnen Arbeitgeber. In diesem Rahmen müssen auch Auszubildende und Beamtenanwärter/innen Dienst leisten. Diese wurden im ablaufenden Jahr sogar sehr verstärkt eingesetzt, z.B. zur Kontaktpersonennachverfolgung. Und sie haben vielfach einen super Job gemacht.