Leihvertrag oder etwas anderes?

4 Antworten

Wenn du den privat ausleihst, macht man deswegen wohl kaum einen Vertrag. Natürlich möchte der Ausleiher sein Gerät intakt zurück haben.

Von einem professionellen Verleihbetrieb bekommst du das Gerät nicht ohne Unterschrift auf einem Vertrag.

  • Leihvertrag = Rückgabe der selben Sache
  • Darlehensvertrag = Rückgabe einer anderen gleichwertigen Sache

z. B. man leiht sich 2 Eier vom Nachbarn und gibt am nächsten Tag 2 (dann andere) Eier zurück

Leihvertrag kombiniert mit Sachdarlehen bezüglich des Benzins


NonNam  12.05.2021, 21:13

Schöne Antwort. Ist aber zu viel für hier ;-)

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uni1234  12.05.2021, 21:58

Wobei ich mir wegen des Vertragscharakters gar nicht mal so sicher bin.

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nanfxD  13.05.2021, 04:35
@uni1234

Ich mir auch nicht, was denkst du denn. Idee war ja das Gerät kommt 1 zu 1 wieder aber das Benzin nicht.

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uni1234  13.05.2021, 07:35
@nanfxD

Ich meinte, dass das vielleicht gar kein Vertrag ist.

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nanfxD  13.05.2021, 08:15
@uni1234

Hmm, klar was soll es denn sonst sein? Realakt bezüglich des Verbrauches

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Wenn der Eigentümer schlau ist - ja!