Leiden Wachkoma Patienten?

3 Antworten

Schreibs in deine Patientenverfügung, wenns dich stört. Das ist ein freies Land, jeder kann sich dazu entscheiden, seine medizinischen Entscheidungen selbst zu treffen. Wenn du das versäumt hast ist es irrational und auch rechtlich nicht haltbar, dafür andere verantwortlich zu machen. Diese können an dem Punkt nur noch nach ihrem eigenen besten Wissen und Gewissen im Sinne des Betroffenen handeln.

Das ist eine sehr schwierige Frage.

Denn das betrifft ja quasi alle Menschen, die Schwerstpflegefälle sind oder werden.
Sollte man die per se immer alle sofort gehen lassen?

Die Maschinen/die Nahrung abstellen?
Und wenn ja, gemessen an welchem Maßstab?

Besonders bei Menschen, bei denen es noch Hoffnung auf Besserung gibt, ist diese Frage natürlich besonders schwierig. Das betrifft zum Beispiel Kinder, die zum Pflegefall werden, aber theoretisch gesund werden könnten.

Oder eben auch Menschen im Wachkoma, es wäre ja möglich, dass sie aufwachen.

Ich habe aber auch schon viele Fälle gesehen, wo ich persönlich dann dachte: hätte man diese Person nicht gehen lassen sollen?

Ich kannte eine Dame, die hat mehrfach versucht, sich das Leben zu nehmen. Ist mehrfach reanimiert worden und schlussendlich im wach Koma gelandet. Keine Chance auf Besserung.

Ihr Körper ist aber jung, und so liegt sie nun, von einer Sonde ernährt, wahrscheinlich jahrzehntelang im Altenheim.

Ja, ich denke auch, einige Menschen sollte man eigentlich gehen lassen.

Ich finde es aber immer extrem individuell und immer als Einzelfall zu betrachten.

Und dann halt auch schwierig. Wenn man zum Beispiel bei Menschen im Wachkoma noch die Hoffnung hat, dass sie noch mal aufwachen, und man legt Ihnen eine Sonde für die Nahrung durch die Bauchdecke.

Dann ist es danach meiner Information nach rechtlich nahezu unmöglich, wenn nicht in Deutschland sogar wirklich unmöglich, diese irgendwann dann wieder zu entfernen/auszustellen.
Man hätte dann also quasi den Zeitpunkt verpasst, diesen Menschen gehen zu lassen.

Aber vielleicht war vorher der Zeitpunkt für die Angehörigen noch nicht gekommen, weil noch Hoffnung da war.

Anders sieht es rechtlich, meiner Information nach, bei Beatmungsgeräten aus. Aber da endet leider mein Halbwissen.

stellst du dir die Frage aus einem persönlichen Anliegen heraus?

Liebe Grüße.

Ist genauso wie deine letzte Frage:

Patientenverfügung.

Zumal der Patient nicht pauschal "leidet" , nur weil er im Koma liegt.