Work & Travel mit Vorstrafe möglich?
Hi,
kurz und knapp:
hab leider betrunken nem Bekannten die Nase gebrochen, nach dem er meiner „Ex seelischen Beistand“ geleistet hat, wenn ihr wisst was ich mein.
Wurde angezeigt. Körperverletzung. Akte liegt beim Staatsanwalt.
work & travel noch möglich?
Ich denke nicht, dass ich eine Bewährungsstrafe bekomme.
3 Antworten
Bei Vorstrafen sind die meisten Länder etwas eigen. Wenn sie Informationen über mögliche Vorstrafen haben, könnte es sein, dass ein polizeiliches Frührungszeugnis verlangt wird.
Genauere und bindende Infos z.B. für Australien bekommst Du auf dieser Seite: https://immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-finder
Andere Länder, die work&travel anbieten, haben ähnliche Bestimmungen.
Bei Deinem Vergehen kommen zwei Merkmale zum Tragen, die in diesen Ländern bei w&t-lern nicht so gerne gesehen werden. Das sind Alkohol und Unbeherrschtheit.
Du solltest erstmal das Urteil abwarten und dann Dein Glück beim Visumsantrag versuchen. Da der Antrag allerdings Geld kostet, würde ich mich vorher nach den Chancen erkundigen. Sieh dazu den o.gen. Link.
Das kann dir keiner sagen, kommt auf das Land an, auf deine tatsächliche Bestrafung usw.
So ist das im Bereich der Spekulation.
In den USA ist sowieso kein Work-and-Travel möglich. Es gibt gar kein Visum dafür.
Wenns nicht mehr als 1 Jahr ist kein problem
Sag ich doch. Es ist ein Problem und zwar ein unlösbares, da es nicht geht.
In den USA. Sehr wohl!