leiblicher vater verweigert unterschrift für ein auslandsschuljahr
ich bin 16 jahre alt und möchte nächstes jahr , also mit 17, für 11 monate mit einer organisation ins ausland, da ich bei meiner mutter und ihrem lebenspartner lebe, brauche ich natürlich die zustimmung meines leiblichen vaters, den ich jetzt bestimmt schon 3 jahre nicht mehr gesehen habe. da meine eltern ein geteiltes sorgerecht haben, brauche ich seine zustimmung. nach einer netten frage bekam ich allerdings nur zur antwort das er ausdrücklich dagegen ist und ja wohl auch mit über den aufenthalt bestimmen kann. für mich wäre es die letzte chance, da ich direkt nach dem abschluss der 1o klasse fahren würde und dann übergangslos mit dem abi weiter machen könnte. hat jemand ähnliche erfahrung gemacht und kann mir vielleicht jemand sagen welche möglichkeiten ich habe mein recht auf weiterbildung und entwicklung einzufordern??
lg fiona
9 Antworten
zur erkläung des unterhaltes, es wurde ihm von meiner mutter eine schriftliche kostenübernahme ihrerseits angeboten, er müsste lediglich den jetzigen unterhalt weiter bezahlen, es würde auch durch einen Anwalt oder Notar bestätigt werden, dass keine weitern kosten auf ihn zukommen.
Die Frage ist wer das Sorgerecht hat. Wenn deine Eltern ein geteiltes Sorgerecht haben, dann sieht es schwarz für dich aus. Du darfst einfach noch nicht selbst entscheiden und ein Gericht hat bestimmt, dass beide deine Eltern bestimmen. Dass man bei einem Auslandsjahr mit dem Recht auf Weiterbildung argumentieren könnte glaube ich persönlich nicht. Da geht es eher um Grundbedürfnisse (darf ich überhaupt Studieren, zur Schule gehen, etc.). Da geht es nicht um solche Spirenzchen wie 11 Monate ins Ausland gehen. Außerdem müsstest du dazu deinen Vater vor Gericht verklagen.
den ich jetzt bestimmt schon 3 jahre nicht mehr gesehen habe.
dann klär mal,ob die unterschrift des vaters überhaupt notwendig ist,wenn der sich nicht kümmert----> jugendamt.
danke für eure schnellen antworten, sehe es nicht als spirenzchen an, da ich ja dort 1 ganzes jahr zur schule gehe. wenn meine Eltern zusammen wären, dann würde es diese persönlichen Schikanen meines vaters gar nicht geben, dass alleine ist das problem,aber ich werde mal versuchen zusammen mit meiner mutter mit dem Jugendamt zu sprechen, vielleicht gibt es ja eine möglichkeit doch zusammen zukommen auch wenns schlecht aussieht.
Frag mal beim Jugendamt nach, was du in diesem Fall tun kannst. Die Weigerung deines Vaters ist ja nicht begründet und scheint eher eine Schikane zu sein.
Naja, ich kann mir schon einen Grund vorstellen. Der Unterhaltsanspruch wäre ein ganz anderer.