Lehrerin muss Arbeit genehmigen lassen?

2 Antworten

Grundsätzlich gilt: Wird eine Arbeit nocheimal geschrieben gilt für alle die Note der neuen Arbeit.

Du kannst ja mal nachfragen, ob sie die eins mit in die Notenberechnung einfließen lassen kann. Lehrer haben an der stelle einfach bisschen spielraum. Die 3 wirst du nicht los, aber die 1 kannst du in den Notendurchschnitt mit einrechnen lassen