Latinum - was sind die genauen Vorgaben?
Hallo!
ich bin Schüler der EF an einem Gymnasium in NRW (G8) und mache seit der 6. Klasse das „Drehtürmodell“, das heißt ich hab anstatt nur Französisch oder nur Latein beides, jedoch mit der Hälfte der Stunden und muss auch jeweils nur die Hälfte der Arbeiten schreiben.
Jetzt in der EF erwartet meine Schulleitung, dass ich alle Lateinarbeiten mitschreibe.
Laut ihr wäre es nicht rechtskonform, wenn ich nicht an allen Lateinarbeiten teilnehme!
Ich habe mal gehört, dass es so etwas wie eine zentrale Latinum Überprüfung gibt, die man mit mindestens ausreichend bestehen muss, somit wären die Anzahl der mitgeschriebenen Latein Klausuren doch egal oder?
Mein Schulleiter begründet, die OberSchulAufsicht und die Bezirksregierung würden es nicht genehmigen, nur einen Teil der Latein Klausuren zu schreiben.
Ich zitiere:
Hallo!
ich bin Schüler an einem Gymnasium in NRW(letzter Jahrgang G8, Jahrgang EF) und mache seit der 6. Klasse das „Drehtürmodell“. Das heißt, ich nehme anstatt Französisch oder Latein beides, nehme aber nur an der Hälfte der Unterrichtsstunden und der Klausuren jeweils teil.
Jetzt erwartet meine neue Lateinlehrerin in der EF von mir aber, dass ich alle Lateinarbeiten schreiben muss, da es rechtlich gesehen der einzige Weg ist, um das Latinum rechtens zu erhalten.
Ich habe mal irgendwo gehört, dass es eine zentrale Latinum Überprüfung gibt, was ja heißen würde, dass es egal ist wie viele Arbeiten ich schreibe oder nicht, solange ich diese zentrale Prüfung mit mindestens ausreichend abschließe.
Ausserdem sei es nicht durch eine sogenannte Oberschulaufsicht genehmigt, das Drehtürmodell wie gewohnt in der Oberstufe weiterzuführen.
Ich zitiere:
Zentral für die Entscheidung ist Apo-GoSt "§ 14 Beurteilungsbereich „Klausuren“ und „Projekte“ (1) In der Einführungsphase sind in Deutsch, Mathematik, den Fremdsprachen je Halbjahr zwei, in einem gesellschaftswissenschaftlichen und einem naturwissenschaftlichen Fach je Halbjahr ein bis zwei Klausuren zu schreiben."
Weiß jemand etwas genaueres von einer MindestAnzahl von geschriebenen Latein Klausuren oder einer zentralen Überprüfung? Wenn möglich, bitte auch die Quellen angeben. :- )
Das würde mir sehr helfen!
Schon mal vielen Dank!
1 Antwort
Meines Wissens nach gilt das Latinum als bestanden, wenn man für eine Mindestzahl an Jahren das Fach belegt hat, aber meines wissens nach war das immer 4 stündig...irgendwie erscheint mir dieses Konzept nicht schlüssig