Lehrerin Bilder Strafe?

4 Antworten

Wieso hast du nicht einfach nur das Profil verlinkt?! Natürlich aufpassen, dass das auch die Person ist, die du behauptest. Die Schwester eine Ex-Lehrerin von mir wird oft von Schülern gegrüßt, weil die beiden eineiige Zwillinge sind :-D

notting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ettifetttttiiii 
Beitragsersteller
 26.11.2024, 21:00

Weiß auch nicht, Leichtsinn oder so 😭

Fremde Bilder ohne Erlaubnis des Erstellers zu verschicken ist verboten (Recht am eigenen Bild).

Das kann natürlich Konsequenzen haben.

und habe Bilder gefunden

Was für Bilder? Darauf kommt es an. Sind es Bilder, die sie selbst gemacht hat oder wo sie drauf ist. Immer wenn man Bilder als oder in einer Nachricht verwendet, ist der Eigentümer des Bildes mindestens zu nennen, besser noch um Erlaubnis zu fragen, ob man sein Bild verwenden dürfe.

Deine Argumentation beim Direktor sollte sein, dass Du Dir nichts dabei gedacht hast und nicht wusstest, dass dies eine unerlaubte Handlung war. Es gilt zwar der Satz «Unwissen schützt vor Strafe nicht.», aber es ist schon ein Unterschied, ob Du vorsätzlich eine unerlaubte Handlung begehst (ich habe keine Ahnung, ob es tatsächlich eine ist) oder ob Du Dir nichts dabei gedacht hast.

Dass sie Deine Lehrerin ist, halte ich für ein fragwürdiges Argument. Sollte eine strafbare Handlung vorliegen, dann gewiss nicht deshalb, weil sie Deine Lehrerin ist. So viel ist mal sicher.

Gruß Matti


Ettifetttttiiii 
Beitragsersteller
 26.11.2024, 17:11

Waren Bilder die sie selber gemacht hat

Kuhlmann26  26.11.2024, 17:18
@Ettifetttttiiii

Man müsste sich eigentlich eingehender mit dem Thema beschäftigen, wann welche Bilder aus Facebook-Profilen verwendet werden dürfen. Die Rechte am eigenen Bild sind ja über die sozialen Medien hinaus gültig und es gibt, so weit ich weiß, Unterschiede zwischen privaten Bildern und solchen, die zu gewerblichen Zwecken erstellt und auch verkauft werden können.

Mir ist noch eingefallen, dass es auch eine Rolle spielt, mit welchem begleitenden Aussagen Du die Bilder weitergeleitet hast. Zu Beispiel, ob wohlwollend oder abwertend.

Ettifetttttiiii 
Beitragsersteller
 26.11.2024, 17:32
@Kuhlmann26

bin Tatsächlich zu unfähig um diese Wörter zu verstehen, vielleicht nächstes mal im Unterricht aufpassen anstatt Kreide zu koksen 💀

Kuhlmann26  26.11.2024, 17:52
@Ettifetttttiiii
vielleicht nächstes mal im Unterricht aufpassen

Auch wenn ich ganz persönlich eher der Auffassung bin, man sollte sich überhaupt nicht in der Schule aufhalten und schon gar nicht im Unterricht, lasse ich das mal so stehen, denn das ist ein anderes Thema.

Ich wollte nur sagen, dass man die rechtliche Beurteilung Deiner Handlung einem Anwalt überlassen sollte. Ich, und die meisten anderen, die hier Antworten schreiben, bewegen sich ja auf oblatendünnem Eis des halben Zweidrittelwissens*, was die rechtliche Beurteilung Deines Falls betrifft. Vielleicht ist ja gar nichts dabei, die Fotos Deiner Lehrerin weiterzuleiten?

* Die Worte habe ich bei Sarah Kuttner geklaut. Es ist ein Buchtitel.

https://www.thalia.de/shop/home/artikeldetails/A1000771851

RobertLiebling  27.11.2024, 11:59
@Kuhlmann26

Du solltest nicht von dir auf andere schließen!

Es ist völlig egal, wer das Foto aufgenommen hat. Solange der Fragesteller es nicht selber angefertigt hat, verletzt er mit der unerlaubten Verbreitung fremde Urheberrechte.

Du darfst fremde Werke nicht selbstständig weiterverbreiten! Damit verletzt du mindestens das Urheberrecht.


Ettifetttttiiii 
Beitragsersteller
 26.11.2024, 16:47

Aber das Bild liegt doch öffentlich, also es kann doch jeder sehen, oder verstehe ich das falsch?

RobertLiebling  26.11.2024, 17:01
@Ettifetttttiiii

Du verstehst das falsch.

Ausschließlich der Urheber hat das Recht zu entscheiden, in welchem Kontext sein Werk verbreitet wird.

Beispiel: du fügst ein Foto aus dem Internet auf deiner privaten Homepage ein. Obwohl das Foto bereits veröffentlicht ist, bekommst du (zurecht) eine teure Abmahnung wegen unerlaubter Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke.

Du darfst problemlos einen Link setzen auf den Ort der Veröffentlichung. Aber nicht das Bild in deinen Content einbinden.