Lehrer und erste hilfe

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Ich bin Lehrer und ich kann erste Hilfe leisten. :)

Im Rahmen der Lehrerausbildung (Baden-Württemberg) müssen alle Lehrer einen großen Erste Hilfe Schein nachweisen können. Ein Referendar muss ihn nachweisen können, bevor er überhaupt unterrichten darf.

Aber wie bei so vielem, wenn man es nicht ab und zu anwendet oder auffrischt, wird vieles vergessen und ist im Ernstfall nicht anwendbar.


schokoleini 
Beitragsersteller
 16.06.2013, 12:37

Ich ab mal beim Deutschen Roten Kreuz nachgefragt und man hat zu mir gesagt das nur die Sportlehrer/Lehrerin erste Hilfe leisten müssen und die Klassenlehrer und die Fachlehrer keine erste Hilfe leisten müssen.

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chog77  16.06.2013, 13:30
@schokoleini

Ich musste bevor ich das Referendariat antrat beim Regierungspräsidium einen Erste Hilfe Schein vorlegen, der nicht älter als 2 Jahre sein durfte. Ohne diesen Schein wird man nicht zugelassen für den Dienst an öffentlichen Schulen zugelassen. Das ist allerdings schon 10 Jahre her, ich glaube aber nicht, dass sie diese Vorschrift geändert haben seither.

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das problem ist das viele schulen nicht die erste hilfe kurse zahlen obwohl das regelmaeßig noetig waer, an vielen schulen gibt es einen schulsanitaetsdienst der dann uebernehmen kann meisstens haben die schueler auch mehr als "nur" einen erste hilfe kurs

sie müssen nicht aber in der Schule müssen je nach Größe eine bestimmte Anzahl ausgebildete Ersthelfer vorhanden sein

Zunächst sind Lehrer genauso verpflichtet Hilfe zu leisten wie jeder andere Mensch auch (§323 C StGB).

In Schulen ist es im Prinzip genauso wie in Unternehmen, dass eine bestimmte Zahl von "betrieblichen Ersthelfern" vorgehalten werden müssen (Bestimmung der Unfallkasse des Landes). Die Anzahl orientiert sich an der Schülerzahl.

Diese Lehrer müssen einen Erste Hilfe Kurs (16h) machen und dann alle zwei Jahre ein Erste Hilfe Training (8h) zur Auffrischung der Kenntnisse. Diese Kurse werden von dem Versicherungsträger (meistens GUV oder UK NRW...) bezahlt.

In manchen Bundesländern ist eine Erste Hilfe Ausbildung für alle Lehrer Pflicht, ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, weil es sich um Länderrecht handelt.


Hirschfelde  17.07.2013, 21:48

Das müssen sogar die Marktleiterinnen eines Supermarktes können, die müssen auch zu Kursen.

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Jeder Lehrer muss einen Kurs belegen (wiederholen ist aber soweit ich weiß keine Pflicht) und muss auch erste Hilfe leisten, dazu ist aber jeder verpflichtet und nicht nur Lehrer. Ich finde es aber verantwortungslos, wenn man dazu als Lehrer nicht in der Lage ist. Davon mal abgesehen kann erste Hilfe aber auch schon gut zureden und das Absetzen eines Notrufs bedeuten-- das ist nämlich schon einiges wert!