Laptop Rückgabe ?
Hallo , ich habe im Februar 2023 ein Lenovo Laptop online erworben . Ich habe noch Garantie , kann ich den Laptop gegen ein anderen Laptop für den selben Wert tauschen ?
5 Antworten
Unter Kunden ist die Vorstellung weit verbreitet, man könne einen Kauf(vertrag) ohne jeden Grund innerhalb eines gewissen Zeitraums rückgängig machen, also zurücktreten. Dies ist nicht so. Einmal geschlossene Verträge - sei es schriftlich oder mündlich - sind grundsätzlich einzuhalten Ein Händler ist also im Recht, wenn er sich weigert, die fehlerfreie Ware zurückzunehmen und das Geld zurückzugeben.
Da einmal geschlossene Verträge erfüllt werden müssen, besteht grundsätzlich auch kein Rechtsanspruch auf Umtausch einer mangelfreien Ware gegen eine andere.
Hat es sich der Kunde aus irgendeinem Grunde anders überlegt, gefällt ihm beispielsweise zu Hause die Farbe des gekauften Mantels nicht mehr oder sieht er den gleichen Artikel bei einem Konkurrenzunternehmen billiger, so sind dieses keine Umtauschgründe. Nimmt der Verkäufer den Mantel trotzdem zurück, so tut er dieses freiwillig aus Kulanz.
Wer sicherstellen will, dass er auch fehlerfreie Ware zurückgeben oder umtauschen kann, muss dieses mit dem Verkäufer beim Abschluss des Vertrages ausdrücklich vereinbaren. Für den Verkäufer empfiehlt es sich, Umtauschrechte schriftlich einzuräumen und unmissverständlich darauf hinzuweisen, welche Artikel in jedem Fall vom Umtausch ausgeschlossen sein sollen, z. B. Kosmetikartikel, Perücken oder Unterwäsche.
Fälle von Sachmangel und BegriffsdefinitionWann ein Sachmangel vorliegt, regelt § 434 BGB. Dieser wurde zum 01.01.2022 neu strukturiert. Grundsätzlich ist eine Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen des § 434 BGB entspricht. Der Begriff Gefahrübergang beschreibt dabei den Zeitpunkt, in dem die Gefahr für eine zufällige Beschädigung der Sache vom Verkäufer auf den Käufer übergeht, also zum Beispiel, wenn der Verbraucher die Sache erhalten hat.
Ein Sachmangel liegt in folgenden Fällen vor:
- Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Sache nicht den subjektiven Anforderungen entspricht. Eine Sache entspricht nicht den subjektiven Anforderungen, wenn sie:
- - bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat (hierzu zählt u.a. auch die vereinbarte Menge; wird also zu wenig geliefert, liegt ein Mangel vor).
- - sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet.
- - oder nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird.
- Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Sache nicht den objektiven Anforderungen entspricht, es sei denn es wurde wirksam etwas Anderes vereinbart. Eine Sache entspricht nicht den objektiven Anforderungen, wenn sie:
- - sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet, wenn sie also zu dem Zweck verwendet werden kann, zu denen Sachen gleicher Art normalerweise verwendet werden.
- - eine Beschaffenheit nicht aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann. Auch unter Berücksichtigung der öffentlichen Äußerungen des Verkäufers insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett abgegeben wurden.
- - nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die der Verkäufer dem Käufer vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt hat.
- - nicht mit dem Zubehör, einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Installationsanleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Käufer erwarten kann.
- Ein Sachmangel liegt auch dann vor, wenn die Sache nicht den Montageanforderungen entspricht. Vorausgesetzt eine Montage muss durchgeführt werden. Eine Sache entspricht nicht den Montageanforderungen, wenn die Montage:
- - Nicht sachgemäß durchgeführt worden ist oder
- - unsachgemäß durchgeführt worden ist und die Montage durch den Verkäufer vorgenommen wurde oder auf einer von ihm übergegebenen mangelhaften Montageanleitung beruht.
- Ein Sachmangel liegt auch dann vor, wenn eine andere als die gekaufte Sache geliefert wird.
Zu Gunsten des Verbrauchers gibt es eine Beweislastumkehr, die in § 477 BGB geregelt ist. Nach dieser Vorschrift wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, wenn sich innerhalb von einem Jahr ab Gefahrübergang ein Sachmangel zeigt.
Ich habe noch Garantie
Du meinst die gesetzliche Gewährleistung? Das ist keine Garantie.
Und wenn du Garantie hast, dann hast du dazu auch entsprechende Unterlagen, aus denen genau hervor geht, unter welchen Bedingungen welche Leistungen des Händlers oder des Herstellers erbracht werden.
Unabhängig davon:
kann ich den Laptop gegen ein anderen Laptop für den selben Wert tauschen
Nur, wenn dir der Händler das anbietet.
Zuerst hat er aber nach der Gewährleistungspflicht wenigstens 3 Möglichkeiten, Fehler am Gerät zu beseitigen, damit das Gerät die beschriebenen Eigenschaften auch hat. "Nicht Gefallen" oder "selbst verursachte Schäden" gehören nicht in diesen Bereich und sind auch kein Grund für einen Tausch.
natürlich NICHT. Rückabwicklung hast 14 Tage ab Kaufdatum Zeit
Du hast Garantie drauf, die greift wenn das Dingen kaputt geht, aber nicht wenn Du es runterwirfst, das zählt nicht
Du kannst natürlich dein Notebook auf Kleinanzeigen, ebay oder sonstwo veräußern und Dir dann nen Neues kaufen
Nein. Garantie heißt nur, dass Schäden (die davon abgedeckt sind) behoben werden vom Hersteller / Garantiegeber. Umtauschen geht gemäß Fernabsatzgesetz nur innerhalb von 2 Wochen.
Wenn du den zurückgebliebenen Trend lässt, mit VOR einem Satzzeichen ein Leerzeichen zu machen.
Aber warum sollten die den umtauschen?
Wenn er funktioniert.