Ladendiebstahl nicht Gerecht?
Hallo,
So kurz und knapp mein Kollege stand im Geschäft an der Kasse und *Hatte* in seiner Tasche noch eine Produkt vom Geschäft vergessen stand aber an der Kasse zum bezahlen dann kam ein Sicherheitsbeauftragter/Dedektiv und hat ihn zum Büro mit genommen und die Polizei gerufen . Wie sieht es jetzt mit dem Strafbestand aus? Er hatte ja das Geschäft nicht verlassen?Was soll er am liebsten machen? Soll Er sich ein anwalt holen?Er hatte keine zueignungsabsicht (Wissen und wollen). Vielen Dank.
9 Antworten
Jeder Erwischte sagt, er hätte keine Aneignungsabsicht.
Sobald bezahlt und du gehen möchtest bzw. den Laden verlassen ist der Tatbestand erfüllt.
Übrigens: Die Polizei wird schon geprüft haben, ob ein Strafbestand vorliegt ;)
Es gibt auch diese Selfscanningkassen, sobald bestätigst, dass alles hast & du bezahlen kannst, kann die Kontrolleuchte angehen. Jetzt rat mal was passiert, wenn du hier keine Sachne gescannt hast... Gilt dann auch als Diebstahlversuch ;)
Und noch eine Nachfrage: Warum hatte er ein Produkt in der Tasche und nicht im Korb... Ist auch seeeeeeeeeeeehr unüblich... Glaubt er wirklich, das kauft ihm Jemand ab?
https://www.ergo.de/de/rechtsportal/oft-nachgefragt/supermarkt-darf-ich-meine-tasche-benutzen
Und wenn ein Pfandbon abgegeben wird, warum hat er dann ein Produkt in der Tasche und nicht in der Hand oder im Warenkorb? Intressant oder :) Man steckt nicht einfach so ein Produkt in die Hosen- oder Jackentasche.
Es ist egal ob der Kassenbereich verlassen wurde oder nicht, es wurde nicht zum Zahlen angegeben mit der Absicht den Laden zu verlassen.
Für dich sogar der Gesetzesparagraph:
Einen Diebstahl nach § 242 Strafgesetzbuch (StGB) begeht derjenige, der eine fremde, bewegliche Sache wegnimmt. Als Wegnahme bezeichnen Juristen den Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams. Sämtliche Waren in einem Supermarkt sind zweifelsohne fremde Sachen, da sie im Eigentum des Inhabers stehen, bis Sie an der Kasse bezahlt haben. Stecken Sie sich beispielsweise einen Apfel oder einen Lippenstift in die Jackentasche, kann dies objektiv bereits ein Diebstahl sein.
Der Ladendiebstahl kann mit dem Einstecken der Sache bereits vollendet sein. Finde ich persönlich auch irrsinnig, ist aber so. Siehe dazu § 242 StGB.
Allerdings muss ihm der „Versuch“ ja zweifelsfrei nachgewiesen werden. Ich packe meine Einkäufe auch immer in den Rucksack.
Allerdings muss ihm der „Versuch“ ja zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Sobald du den Gegenstand wegpackst, in z. B. einen nicht einsehbare Tasche, ist es eigentlich nachgewiesen. Dann kann man die Absicht unterstellen, dies nicht zu bezahlen.
Ich packe meine Einkäufe auch immer in den Rucksack.
Ich auch.
Wie gesagt, ich find das selbst irrsinnig, aber der FS würde vmtl. am Ende verlieren...
Habe gerade gelesen, dass es das einzige Produkt war. Da würde ich auch eher auf Diebstahl plädieren
Kommt natürlich sehr "glaubwürdig" rüber, wenn man an der Kasse, nachdem der Sicherheitsbeauftragte den Diebstahl festgestellt hatte, behauptet man hätte es nur vergessen...
Letztendlich hatte er es halt nicht aufs Band gelegt und sollte die Strafe bezahlen. Der Rechtsanwalt kostet ihn nur noch zusätzliches Geld...
Wenn er noch nicht einmal an der Kasse vorbei war, dann ist es kein Diebstahl. Definitiv dagegen vorgehen, er hat ja keine Straftat begangen. Sein Anwalt sollte argumentieren, dass er es noch bezahlen wollte.
Wenn er noch nicht einmal an der Kasse vorbei war, dann ist es kein Diebstahl.
Doch, damit kann der Diebstahl ggf. bereits vollendet sein, da keine Absicht bestand, den Gegenstand noch zu bezahlen.
Die Rechtsprechung ist da eindeutig.
In die Tasche stecken bedeutet Aneignungsabsicht = Diebstahl.
Den Anwalt sollte er sich sparen.
Ja abgesehen ok Tüte Korb oder Regenschirm .1.Kassenbereich wurde nicht verlassen
2.Es wurde nix gekauft es wurde ein pfandbong abgegeben von Einer anderen Person der neben dem *TÄTER* in dein Augen war.