Ladendetektiv hat mich erwischt beim Klauen?

5 Antworten

100 Euro Fangprämie/Bearbeitungsgebühr sind für gewöhnlich zu hoch. Gerichte sehen 50 Euro als in Ordnung an - 100 € „Bearbeitungsgebühr“ – für einen Ladendiebstahl zu hoch | Burhoff online Blog

Ein älteres Urteil sagt folgendes

Der BGH hat in diesem Zusammenhang bereits im Jahre 1979 folgendes ausgeurteilt (amtlicher Leitsatz BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77 = NJW 1980, 119-121):

"1. Der Warendieb ist nach schadenrechtlichen Grundsätzen auch dann nicht zum Ersatz von Personalkosten für die Bearbeitung des Diebstahls verpflichtet, wenn diese einer besonderen Abteilung übertragen ist.

2.Eine vor dem Diebstahl ausgesetzte Fangprämie ist vom Warendieb in angemessenem Umfang zu erstatten; angemessen ist angesichts der Durchschnittskriminalität in einem Lebensmittelmarkt derzeit eine pauschalierte Prämie bis zu 50 DM. Ersatzfähig kann auch eine höhere Prämie sein, die für besonders umfangreiche Entwendungen verhältnismäßig zugesagt ist; in Bagatellfällen kann die Erhebung der Pauschale unzulässig sein."


kjjjdkekkee 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 11:34

Was ist denn die Fangprämie die 100 Euro die ich vor ort bezahlt habe?

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MeisterRuelps, UserMod Light  08.07.2024, 11:37
@kjjjdkekkee

Das ist die "Bearbeitungsgebühr", die ich angesprochen habe. Die hat NICHTS damit zu tun, dass ggf. noch eine Anzeige wegen Diebstahl folgen könnte und es dann noch eine Geldstrafe gibt.

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kjjjdkekkee 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 11:40
@MeisterRuelps, UserMod Light

Und was ist eine Bearbeitungsgebühr? also das heißt die 100 Euro habe ich gezahlt und es werden noch andere kosten dazu kommen oder wie

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kjjjdkekkee 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 11:46
@MeisterRuelps, UserMod Light

Ups stimmt also heißt es jetzt die 100€ sind bezahlt und es werden keine anderen Gebühren auf mich zukommen. Hab ich es richtig verstanden?

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Brief von der Polizei bedeutet Anzeige. Es ist gut möglich, dass es aber keinen Brief von der Polizei geben wird. Stattdessen kann es sein dass ein Brief vom Gericht kommt mit einer Geldstrafe. Die liegt in solchen Fällen i.d.R. bei wenigen hundert Euro. Aufgrund deines Alters kann es auch sein dass du vor einem Jugendrichter (nicht Verhandlung) erscheinen musst, der eine Verwarnung ausspricht und dir einige Stunden Sozialarbeit aufgibt.


kjjjdkekkee 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 11:37

Ja aber der Ladendetektiv hat nicht sowas zu mir gesagt die geldstrafe habe ich ja schon vor ort bezahlt die 100 Euro kommen noch andere kosten dazu oder wie?

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Agamemnon712  08.07.2024, 12:11
@kjjjdkekkee

Der Hunni war keine Geldstrafe im juristischen Sinn, sondern eine sog. Fangprämie.

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Die "Fangprämie" hätte ich nicht gezahlt.

Aber für fünf € klauen, wenn man mindestens hundert dabei hat ... muß man nicht verstehen :D

Einen "Widerspruchsbrief" kenne ich nicht.

Mußt Du abwarten, ob Post kommt.

Kann Wochen bis Monate dauern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

kjjjdkekkee 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 11:34

Was ist denn die Fangprämie die 100 Euro die ich vor ort bezahlt habe?

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kevin1905  08.07.2024, 11:44
@kjjjdkekkee

Die Kosten pauschalisiert für den Aufwand des Warenhauses dich zu ergreifen, deine Daten aufzunehmen und diese der Polizei zu übermitteln.

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kjjjdkekkee 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 11:47
@kevin1905

Das heißt es werden andere Kosten auf mich zukommen?

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Agamemnon712  08.07.2024, 12:13
@kjjjdkekkee

Das kann Dir exakt niemand beantwoten, da niemand hellsehen kann.

Forderungen von Seiten des bestohlenen Unternehmens sind wohl gegenwärtig nicht zu erwarten.

Alles andere mußt Du abwarten.

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kjjjdkekkee 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 12:31
@Agamemnon712

Ja ich glaube das keine anderen Kosten noch dazu kommen werden weil der Ladendetektiv selber gesagt hat wenn du diese 100 euro nicht bezahlst innerhalb 1 Woche dann wird der Anwalt eingeschaltet das heißt theoretisch Anzeige.

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Anzeige und Verurteilung. Wenn nicht vorbestraft und kein Wiederholungstäter wird es wohl bei Geldstrafe bleiben.


kevin1905  08.07.2024, 13:49

Wenn es nicht ohnehin nach Jugenstrafrecht geahndet würde. Ist schon recht typische Jugendkriminalität.

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kjjjdkekkee 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 12:07

Der Ladendetektiv meinte wenn ich die 100 euro nicht innerhalb 7 Tagen bezahle dann wird ein Anwalt eingeschaltet und dann bekomme ich eine Anzeige

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Das entscheidet sich bei der Polizei/Staatsanwaltschaft. Dabei kommt es auch nicht auf den Wert des Diebesgut an.

Und dass du "Ersttäter" bist, heißt ja nur, dass du bisher nicht erwischt wurdest.