Ladendetektiv hat mich erwischt beim Klauen?
Ich habe gestern den größten Fehler meines Lebens begangen und im DM Sachen im Wert von knapp 5 Euro gestohlen und wurde natürlich erwischt. Ich weiß selber nicht was mit mir los war aber ich bereue es zutiefst was ich dort auch sagte. Ich bin 18. Der Ladendetektiv meinte zu mir das ich ein Brief von der Polizei kriegen würde ,,widerspruchsbrief'' Was kommt jetzt auf mich zu? Ich habe die 100 euro auch direkt gezahlt kommen noch andere kosten drauf? Wie viele Blätter werden kommen? Und wird auch im Brief stehen das es ein Diebstahl war? ,,Der Ladendetektiv hat nichts von Anzeige gesagt'' Und ich bin ersttäter
5 Antworten
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100 Euro Fangprämie/Bearbeitungsgebühr sind für gewöhnlich zu hoch. Gerichte sehen 50 Euro als in Ordnung an - 100 € „Bearbeitungsgebühr“ – für einen Ladendiebstahl zu hoch | Burhoff online Blog
Ein älteres Urteil sagt folgendes
Der BGH hat in diesem Zusammenhang bereits im Jahre 1979 folgendes ausgeurteilt (amtlicher Leitsatz BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77 = NJW 1980, 119-121):
"1. Der Warendieb ist nach schadenrechtlichen Grundsätzen auch dann nicht zum Ersatz von Personalkosten für die Bearbeitung des Diebstahls verpflichtet, wenn diese einer besonderen Abteilung übertragen ist.
2.Eine vor dem Diebstahl ausgesetzte Fangprämie ist vom Warendieb in angemessenem Umfang zu erstatten; angemessen ist angesichts der Durchschnittskriminalität in einem Lebensmittelmarkt derzeit eine pauschalierte Prämie bis zu 50 DM. Ersatzfähig kann auch eine höhere Prämie sein, die für besonders umfangreiche Entwendungen verhältnismäßig zugesagt ist; in Bagatellfällen kann die Erhebung der Pauschale unzulässig sein."
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Das ist die "Bearbeitungsgebühr", die ich angesprochen habe. Die hat NICHTS damit zu tun, dass ggf. noch eine Anzeige wegen Diebstahl folgen könnte und es dann noch eine Geldstrafe gibt.
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Und was ist eine Bearbeitungsgebühr? also das heißt die 100 Euro habe ich gezahlt und es werden noch andere kosten dazu kommen oder wie
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Das habe ich oben geschrieben: das strafrechtliche Verfahren bleibt davon ggf. unberührt
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Ups stimmt also heißt es jetzt die 100€ sind bezahlt und es werden keine anderen Gebühren auf mich zukommen. Hab ich es richtig verstanden?
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Das habe ich nicht geschrieben! Lies doch mal was ich geschrieben habe und was ggf. andere auch geschrieben haben
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Brief von der Polizei bedeutet Anzeige. Es ist gut möglich, dass es aber keinen Brief von der Polizei geben wird. Stattdessen kann es sein dass ein Brief vom Gericht kommt mit einer Geldstrafe. Die liegt in solchen Fällen i.d.R. bei wenigen hundert Euro. Aufgrund deines Alters kann es auch sein dass du vor einem Jugendrichter (nicht Verhandlung) erscheinen musst, der eine Verwarnung ausspricht und dir einige Stunden Sozialarbeit aufgibt.
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Ja aber der Ladendetektiv hat nicht sowas zu mir gesagt die geldstrafe habe ich ja schon vor ort bezahlt die 100 Euro kommen noch andere kosten dazu oder wie?
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Der Hunni war keine Geldstrafe im juristischen Sinn, sondern eine sog. Fangprämie.
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Kommt noch eine Geldstrafe oder was omg
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Die "Fangprämie" hätte ich nicht gezahlt.
Aber für fünf € klauen, wenn man mindestens hundert dabei hat ... muß man nicht verstehen :D
Einen "Widerspruchsbrief" kenne ich nicht.
Mußt Du abwarten, ob Post kommt.
Kann Wochen bis Monate dauern.
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Was ist denn die Fangprämie die 100 Euro die ich vor ort bezahlt habe?
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Die Kosten pauschalisiert für den Aufwand des Warenhauses dich zu ergreifen, deine Daten aufzunehmen und diese der Polizei zu übermitteln.
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Das heißt es werden andere Kosten auf mich zukommen?
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Das kann Dir exakt niemand beantwoten, da niemand hellsehen kann.
Forderungen von Seiten des bestohlenen Unternehmens sind wohl gegenwärtig nicht zu erwarten.
Alles andere mußt Du abwarten.
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Ja ich glaube das keine anderen Kosten noch dazu kommen werden weil der Ladendetektiv selber gesagt hat wenn du diese 100 euro nicht bezahlst innerhalb 1 Woche dann wird der Anwalt eingeschaltet das heißt theoretisch Anzeige.
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Anzeige und Verurteilung. Wenn nicht vorbestraft und kein Wiederholungstäter wird es wohl bei Geldstrafe bleiben.
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Wenn es nicht ohnehin nach Jugenstrafrecht geahndet würde. Ist schon recht typische Jugendkriminalität.
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Der Ladendetektiv meinte wenn ich die 100 euro nicht innerhalb 7 Tagen bezahle dann wird ein Anwalt eingeschaltet und dann bekomme ich eine Anzeige
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Das entscheidet sich bei der Polizei/Staatsanwaltschaft. Dabei kommt es auch nicht auf den Wert des Diebesgut an.
Und dass du "Ersttäter" bist, heißt ja nur, dass du bisher nicht erwischt wurdest.
Was ist denn die Fangprämie die 100 Euro die ich vor ort bezahlt habe?