Kundenkonto und Kundendaten bei Online Shop löschen lassen?
Ist es möglich, dass man einen Online Shop auffordert, sein Kundenkonto und seine Kundendaten zu löschen basierend auf dem Datenschutzgesetz, sodass dieser keine weiteren Informationen mehr zu einem als Kunden vorliegen hat? Natürlich wenn alle Beträge beglichen sind.
4 Antworten
Ja. Einfach mal den Support fragen
Ja, Du hast gem. DSGVO das Recht auf Löschung. Allerdings sind davon gesetzliche Aufbewahrungsfristen nicht betroffen. Die gesamte Korrespondenz und Deine Daten zu Bestellungen werden nicht gelöscht sondern 6 bzw. 10 Jahre archiviert (sofern es sich um Deutsches Recht handelt).
Backups sind ebenfalls außen vor. In Sicherungskopien werden Deine Daten weiterhin vorhanden sein.
Die Option findest du relativ oft in deinem Kundenkonto Bereich. Aber da alles 10 Jahre dokumentiert werden muss....
Das Wort war nicht das Problem, sondern die falsche Zeit! BWR ausreichend würde ich sagen
Ich hab sicher 30 min überlegt, dir auch darauf zu antworten. Verschiedene Versionen immer wieder verworfen. Und es dann abgebrochen.
Aber gut. Ich denke das deine schon kompetente Anmerkung sich einen eine Beruflichen Hintergrund hat. Meine Persönliche Meinung dazu
Es fehlt ihr in zwei Dingen an Effektivität.
Das erste.
Dem FS nicht zu schreiben, in deinem Fall sind es soviel Jahre.
Das zweite.
Nicht zu wissen mit wem man Kommuniziert, das weiß man nur wenn man den Gesprächspartner persönlich kennt. Und abschätzen kann wie organisiert jemand ist.
Wir haben unsere Ausbildungsverträge (nicht nur die Facharbeiterbriefe) aus den Achtzigern vorliegen.
Viel Relevanter, unser Steueranwalt versuchte vorletzte Woche vom Finanzamt Dokumente aus dem Januar 2019! zu bekommen. Seine Mails gehen an Mich als Kopie. Er hat eine Vollvollmacht. Am Freitag Abend kam eine Mail mit der bitte um diese Dokumente. Eine halbe Stunde später war das Fax bei ihm. Ich sehe keinen Unterschied daran, ob das FA die Herausgabe verweigerte oder die Dokumente verlegt wurden. Ich habe sie Vorliegen.
Das Finanzamt deswegen (mir fällt nur das ein, aber es gibt sicher ein Nicht so radikale Variante ) zu verklagen hätte das ganze nur um Monte verzögert.
Ich denke also, wir sind genug organisiert.
Ah! Klassisches Missverständnis:
1.) Du musst Dich vor mir nicht rechtfertigen
2.) Ich verstehe nicht, wo ich irgendeine Organisiertheit infrage gestellt habe
3.) "BWR ausreichend" bezog sich auf die Schulfächer, da Du mit einer Deutschzensur geantwortet hast.
Will sagen: dokumentiert und archiviert zu verwechseln ist nicht so tragisch, kommt vor. Aber eine allgemeine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren ist nunmal grundverkehrt. Daher keine Deutschnote sondern eine 4 in Betriebswirtschaft-Rechnungswesen, weil es da u.a. gelehrt wird.
P.S. mir fehlt der Bezug zu deinem ellenlangen Bericht. Ich verstehe den Zusammenhang zur Frage, Deinen und meinen Antworten nicht.
Nicht zu wissen mit wem man Kommuniziert, das weiß man nur wenn man den Gesprächspartner persönlich kennt.
Aha und Du kennst mich?
Ich weiss ja nicht was Dir passiert ist, aber offenbar hast Du Dir dabei ganz dolle den Kopf gestossen
Ja , das ist möglich.
nicht alles muss 10 Jahre dokumentiert werden. Wenn, dann wird es archiviert und das ist nach deutschem Recht in unterschiedliche Fristen eingeteilt. Die meisten Dokumente sind 6 Jahre aufzubewahren