Kunde holt sein Motorrad nicht aus der Werkstatt ab?
Ich habe eine Frage und zwar hat mein Vater eine Motorrad Werkstatt. Vor über 10 Jahren hat ein Kunde ein Motorrad bei ihm zur Reparatur abgegeben. Und seit dem steht das Motorrad bei uns in der Garage der offene Betrag von über 1000€ wurde nicht bezahlt.
Mein Vater ist bislang schon über 10 mal zu dem Besitzer des Motorrades gefahren und hat ihm sogar Botschaften an seinen Hausfenstern hinterlassen, dass er bitte das Motorrad abholen möchte. Da es bei uns auch einen einstellplatz für andere Motorräder blockiert. Und der Offene Betrag noch ausstehend ist.
Nach vielen erfolglosen Versuchen steht das Motorrad immer noch bei uns in der Garage.
Ich habe zu meinem Vater gesagt das nach so vielen Jahren und der ganzen Entstandenen Kosten für Einlagerung . Er das Motorrad verkaufen könne.
Wie ist es Rechtlich gesehen. Der Kunde kann und will nicht bezahlen er will das Motorrad anscheinend nicht haben.
Ist es jetzt in unseren Besitz übergegangen?
4 Antworten
Kann dein Vater nachweisen das er mindestens jedes 3. Jahr mal vorbei gefahren ist und einen Brief eingeworfen hat das die Rechnung noch besteht?
Weil nach dem verstreichen von dem Angefangen Jahr + 3 Weitere ohne erneute Zahlungsaufforderung verjährt die Rechnung. Wenn dein Vater die Nachweise nicht erbringen kann besteht also durchaus die Möglichkeit das der Besitzer kommt und das Motorrad einfach abholen will ohne was zu zahlen.
Ich würde das aber einfach mal Ignorieren und stattdessen wie folgt vorgehen.
Einen Brief schreiben mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen und rein schrieben das ab 14 Tage eine Stellplatz gebühr von 10€ Pro Tag anfällt.
Dann nach einem Monat oder 2 nochmal ne Erinnerung schreiben wie hoch der Betrag inzwischen ist und erneut ein Zahlungsziel mit Mahngebühr schreiben.
Und so on and so on das ganze 4 oder 5x machen dann hat man rechtlich mal genug getan um mit der Rechnung vor Gericht zu gehen...
Wenn vor 10 Jahren schon 1000€ reingesteckt wurden, war das schon alt. Jetzt ist es nicht mal die Reparaturkosten mehr wert. Mit der Tatsache und den Schulden mache ihn vertraut und erkläre ihm dass zum Ausgleich der Schulden das Motorrad in dein Eigentum übergeht. Betrachte das Ganze als Pfandrecht. Das Pfandrecht ist ein Instrument zur Sicherung von Forderungen. Der Pfandgläubiger wird dadurch berechtigt, eine Sache oder ein Recht zu verwerten, um seine Forderung zu befriedigen, falls der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. ... Vertragliches Pfandrecht: kommt durch vertragliche Vereinbarung zustande. Dann soll er so einen Zettel wenigstens unterschreiben wenn er kein Geld hat.
Wenn dein Vater den Kunden nachweislich (per einschreiben, zeugen) in Annahmeverzug gesetzt hat, dann darf dein Vater das Motorrad verkaufen soweit ich weiß.
Als Laie meine ich: Nach 10 Jahren hat er den Besitz/die Eigenschaft als Eigentümer aufgegeben, auch wenn er es nicht ausdrücklich oder schriftlich erklärt.
Ich würde den Eigentümer per Einschreiben mit Rückschein informieren, dass ich das Krad nach einem Monat verkaufen werde, wenn er nicht zahlt und es abholt. Wenn die Reparaturkosten zusammen mit einer angemessenen Lagermiete nicht deutlich niedriger sind als ein möglicher Verkaufserlös, kann euch bestimmt nichts passieren.