Motorrad drosseln?
moin
ich hätte mal eine Frage zum drosseln von Motorrädern. Ich mache meinen a2 Führerschein und darf somit Motorräder mit max 49 ps fahren. Nun meine Frage: mein Vater hat aktuell ein Motorrad mit 150 ps von Suzuki und gibt es die Möglichkeit dass ich das Motorrad mit meinem Vater gleichzeitig benutzen kann? Sprich dass man die Drossel aktivieren und deaktivieren kann ohne, dass man immer zur Werkstatt geht?
vielen Dank!
3 Antworten
- Du darfst nur Maschinen mit 48 nicht 49PS fahren.
- Die Ausgangsleistung darf nicht höher als 95PS sein.
- Die Drossel muss eingetragen sein, d.h. ein An- und Ausschalter dafür darf nicht verbaut sein.
Du darfst also das Bike deines Vaters eh nicht fahren.
Und das minimale Leistungsgewicht beträgt 1 Kg pro 0,2 KW. Bei den vollen 35 KW (47,6 PS) muß die ganze Klamotte also ein Leergewicht von 175 Kg haben. Das wird gern vergessen.
Nein, da die Drosselung/ Entdrosselung immer vom Tüv abgenommen und bestätigt werden muss.
Da der FS den Führerschein nach 2016 gemacht hat, dürfte er das Bike eh nicht fahren. Die Ausgangsleistung ist zu hoch.
Nein, das geht nicht. Das kann man nicht mit einem "Switch" machen. Da wird die Bauart mechanisch verändert, indem z.B. Vergaser verändert werden, oder Ansaugbereiche oder Abgasbereiche, oder alles zusammen. Das kann man nicht mal eben wieder ändern.
Würde das allein durch "Chiptuning" gemacht, wäre das vor dem Gesetz nicht sicher genug.
Bei 150 PS Ausgangsleistung geht eh gar nichts.
Bei 150 PS Ausgangsleistung geht eh gar nichts.
Dann kam einer der hat das nicht gewusst und hats einfach angeboten...
https://biketown24.de/product/35-kw-48-ps-drossel-suzuki-gsxr1000-wvbl-e492-610108/
Anbieten kann er das Geraffel ja. Darf man dann halt trotzdem nur mit dem offenen Schein fahren.
Okay, ich ergänze:
Darf man dann halt trotzdem nur mit dem offenen Schein fahren ODER WENN MAN DEN A2 VOR 2017 ERWORBEN HAT.
Hilft dem FS aber auch nicht wirklich weiter, Gutachten hin oder her.
Schade dann muss ich noch ein paar Jahre warten. Danke