Motorrad drosseln?

3 Antworten

  1. Du darfst nur Maschinen mit 48 nicht 49PS fahren.
  2. Die Ausgangsleistung darf nicht höher als 95PS sein.
  3. Die Drossel muss eingetragen sein, d.h. ein An- und Ausschalter dafür darf nicht verbaut sein.

Du darfst also das Bike deines Vaters eh nicht fahren.


Knattergreis  05.02.2022, 18:00

Und das minimale Leistungsgewicht beträgt 1 Kg pro 0,2 KW. Bei den vollen 35 KW (47,6 PS) muß die ganze Klamotte also ein Leergewicht von 175 Kg haben. Das wird gern vergessen.

Hhjtfgkzfhjh 
Beitragsersteller
 05.02.2022, 17:07

Schade dann muss ich noch ein paar Jahre warten. Danke

Nein, da die Drosselung/ Entdrosselung immer vom Tüv abgenommen und bestätigt werden muss.


WECoyote  05.02.2022, 18:52

Da der FS den Führerschein nach 2016 gemacht hat, dürfte er das Bike eh nicht fahren. Die Ausgangsleistung ist zu hoch.

Nein, das geht nicht. Das kann man nicht mit einem "Switch" machen. Da wird die Bauart mechanisch verändert, indem z.B. Vergaser verändert werden, oder Ansaugbereiche oder Abgasbereiche, oder alles zusammen. Das kann man nicht mal eben wieder ändern.

Würde das allein durch "Chiptuning" gemacht, wäre das vor dem Gesetz nicht sicher genug.

Bei 150 PS Ausgangsleistung geht eh gar nichts.


Hhjtfgkzfhjh 
Beitragsersteller
 05.02.2022, 17:10

schade. Danke für die Antwort

Leestiger  05.02.2022, 17:16
Bei 150 PS Ausgangsleistung geht eh gar nichts.

Dann kam einer der hat das nicht gewusst und hats einfach angeboten...

https://biketown24.de/product/35-kw-48-ps-drossel-suzuki-gsxr1000-wvbl-e492-610108/

Havenari  05.02.2022, 18:13
@Leestiger

Anbieten kann er das Geraffel ja. Darf man dann halt trotzdem nur mit dem offenen Schein fahren.

Havenari  05.02.2022, 19:38
@Leestiger

Okay, ich ergänze:

Darf man dann halt trotzdem nur mit dem offenen Schein fahren ODER WENN MAN DEN A2 VOR 2017 ERWORBEN HAT.

Hilft dem FS aber auch nicht wirklich weiter, Gutachten hin oder her.