Kulanz bei der Arbeitszeit(Arbeitnehmer)?
Guten Tag,
Gibt es eine Kulanzzeit bei Supermärkten?
Also wir öffnen um 8 Uhr, vorher muss man die Kasse zählen, Waren rausfahren usw. Insgesamt also morgens und nachmittags 15 min länger. 7.45 bis 16.15 Uhr (8-16 Uhr vertragliche Arbeitszeit.) Nun nach einem Monat ist mir aufgefallen, dass das nicht als Arbeitszeit, sondern als Kulanzzeit zählt, also gehen weder aufs zeitkonto noch werden sie anders Vergütet.
Gibt es sowas oder werde ich dick verarscht?
Im Vertrag steht nix und wurde auch mündlich nicht erwähnt.
6 Antworten
Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeit minutengenau dokumentieren. Arbeitszeit ist dabei jede Zeit, in der du nicht selbst und frei entscheiden darfst, wo du die verbringst, sondern Vorgaben deines Arbeitgebers bekommst. Somit sind diese 15 Minuten Vor- und Nacharbeit selbstverständlich Arbeitszeit, die dokumentiert werden muss und die selbstverständlich auch dazu zählt, wenn es darum geht, ob der Mindestlohn eingehalten wurde oder nicht!
Wie genau mit Überstunden umgegangen wird, hängt wiederum davon ab, was dazu konkret arbeitsvertraglich vereinbart wurde. Aber auch da gilt: es darf niemals zu weniger Gehalt als dem Mindestlohn führen, das ist die absolute Untergrenze.
Wenn im Arbeitsvertrag ein Acht-Stunden-Tag mit einer Pause von 30 Minuten vereinbart ist und Du täglich von 7.45 Uhr bis 16.15 Uhr arbeitest, stimmt die Abrechnung (siehe Antwort @DerCavemann)
Sind allerdings z.B. 7,5 Std./Tag mit 30 Minuten Pause festgelegt, muss der AG die 15 Minuten Vor- und die 15 Minuten Nacharbeit selbstverständlich bezahlen.
Diese Vor- und Nacharbeiten sind kein Privatvergnügen, sie dienen dem AG und sind somit Arbeitszeit. Entweder bezahlt der AG diese oder er gibt einen Freizeitausgleich
Nein, bei Arbeitszeit gibt es keine Kulanz.
Eine Kulanzzeit im Einzelhandel kenne ich nicht.
Meiner Meinung handelt es sich um zu vergütende Arbeitszeit.
10 Minuten vor der Zeit, ist des Kaiser`s Pünktlichkeit.
Alles andere solltest du mit dem Filial Leiter besprechen
Beim Umziehen kommt's auch noch mal auf weitere Faktoren an. Aber hier ist die Rede von Kassenbeständigen zählen sowie Ware bereitstellen. Und das ist definitiv und absolut eindeutig Arbeitszeit!
DIe rede ist von eher da sein, und als Angestellte eines Supermarktes muss man in der Regel eher da sein um sich umzukleiden und pünktlich anfangen zu können.
Ich arbeite zwar in der Schwer Industrie und nicht im Supermarkt und bei uns ist es genau so.
Alles andere stimmt natürlich das ist Arbeit die bezahlt werden muss
Wenn der Arbeitgeber, der Arbeitsschutz oder zum Beispiel Hygieneregelungen vorschreiben, dass die Dienstkleidung erst im Betrieb angelegt werden darf, ist die Umziehzeit sogar Arbeitszeit. Nur, wenn es gestattet ist, auch bereits in Arbeitskleidung den Arbeitsweg zurückzulegen und man somit auch fertig umgezogen zur Arbeit erscheinen könnte, man sich aber lieber erst vor Ort umkleidet, dann ist es keine Arbeitszeit und dann muss man entsprechend vor Beginn der eigentlichen Arbeitszeit da sein, damit man sich noch umziehen kann und zu Arbeitsbeginn auch arbeitsbereit ist.
Nun, Ich denke Sachen wie die Supermarktweste mit namensschildchen hängen in einem Spind auf der Arbeit, und ob die mit nach Hause genommen werden dürfen ist fraglich. ................. Aber ich habe nie in der Branche gearbeitet.
Aber das ist ja nicht alles....... Wenn man Kollegen ablöst bin ich z.b immer schon 10-20min eher da, einfach damit sie in Ruhe Feierabend machen können.
Sie revanchieren sich dafür.
Aber das ist ja nun überall anders
Zumindest rechtlich nicht.