Künstliche Intelligenz für Gottesdienst islam?
Guten Morgen und Salam Aleykum,
eine Frage die mir am Herzen liegt, jedoch niemand bisher beantworten konnte.
Ich mache aktuell Dawah (Gottesdienst) über ein Avatar (sprechender virtueller Mensch) über Tik Tok. Diese Figur spricht das was ich Ihm eingebe aus. Die Inhalte sind erklärungen von Koranversen und islamische geschichten, basierend auf autentische Quellen. Meine Absicht ist nicht das ansehen,sondern die Gute Absicht den Islam zu verbeiten mit der Hoffnung das der eine oder andere den glauben findet und evt offene kritikfragen zu beantworten. bisher habe ich es geschaft ein paar leute konventieren zu lassen und daher würde ich diese handlung gerne weiterführen. Jetzt hat mir aber jemand gesagt das sei wohl HARAM (verboten), mit der begründung das diese Figur, den Menschen sehr ähnelt und keine seele hat,und allah daher am jünsten tag auffordern wird diese figur lebendig zu machen.
Ich kenne den hadidh über die Bilder und staturen das diese keine tiere oder menschen ähneln dürfen aber wie ist es mit einer virtuellen figur bzw avatar? und vorallen: wenn die absicht doch die gute ist um den islam zu verbeiten und mann ergebnisse sieht, warum sollte es verboten sein? mir fehlt da einfach noch der beweis aus quran und sunna das diese verboten ist. ich hoffe hier kennt sich jemand mit dem thema aus und kann mir was dazu sagen, denn wenn es wirklich nicht gut sein sollte werde ich es sein lassen.
danke im vorraus.
3 Antworten
In solchen Angelegenheiten geht man am besten immer zu seinem vertrauten Sheikh. Als Laie fehlt das Urteilsvermögen dafür. Aber grob kann man sagen das die Gelehrten digitale Fotos für erlaubt erklärten während materielle Fotos nicht erlaubt sind. Hinzu kommt das eig. jeder klar erkennt das es eine KI ist. Außer es ist hochrealistisch und ähnelt vilt sogar einen echten Sheikh dann könnte es gravierend sein.
Das Bilderverbot ist ohnehin nicht unumstritten, schau hier:
Da weder der Koran noch die Hadith-Literatur eindeutige Belege für ein Bilderverbot im Islam liefern, war die islamische Jurisprudenz (fiqh) gefordert, rechtsverbindliche Regelungen in dieser Frage zu treffen. Die islamischen Rechtsgelehrten vertreten über die bildliche Darstellung von Mensch und Tier drei, zum Teil kontroverse Ansichten:
Darstellungen sind nicht verboten, haram, soweit sie nicht als Gegenstände der religiösen Verehrung – neben dem einzigen Gott – dienen. Die Darstellung Gottes ist selbstverständlich tabu, die Beschreibung seiner Attribute und seines Wesens in theologischen Schriften ist nicht Gegenstand der Jurisprudenz.
Darstellung von Gegenständen, die „Schatten werfen“, also Skulpturen, ist verboten, Zeichnungen von denselben auf Papier, Wänden, in Textilien, sind nicht verboten, aber verwerflich (makrūh). Sind Personen oder Tiere ohne Kopf, oder in anderer Hinsicht nicht vollständig dargestellt, aber werfen Schatten, so sind sie erlaubt. Das im Orient und in Nordafrika verbreitete Schattentheater ist somit islamrechtlich legalisiert, da die Figuren durchlöchert sind und somit keine „Seele“ (ruh) haben können.
die Darstellung von Lebewesen, Mensch und Tier, ist in jeder Hinsicht verboten.
Alle drei Richtungen können aus der Hadith-Literatur entsprechende, auf Mohammed zurückgeführte Aussagen als Argumentationsgrundlage für ihre Lehre anführen.[34]
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bilderverbot_im_Islam#Die_islamische_Jurisprudenz
So erklärt es Halal und Haram von Hasip Asutay:
Die Rechtsgelehrten sind sich darin einig, dass es erlaubt ist, leblose Gegenstände und Pflanzen abzubilden. Die Abbildung beseelter Wesen ist bei den Gelehrten aber umstritten. Die einen sagen, dass dies erlaubt sei, solange keine anstößigen Dinge dargestellt oder Personen verherrlicht werden und der Künstler sich nicht für den Erschaffer dieser Dinge hält. Die anderen sagen, dass die Abbildung von Lebewesen nur dann erlaubt ist, wenn dies eine absolute Notwendigkeit darstellt.
Quelle: Halal und Haram - Erlaubtes und Verbotenes im Islam von Hasip Asutay, Seite 46.
Puppen sind, jedenfalls für Kinder, nicht haram, obwohl sie ja Menschen ähneln:
Der Gesandte (s.a.w.s.) verbot Kindern nicht, mit Puppen zu spielen, wenn er diese dabei sah. So überliefert unsere Mutter Aischa (r.a.):
"Ich spielte in der Gegenwart des Propheten (s.a.w.s.) mit Puppen."
Dies ist der Beweis dafür, dass Puppen, Plüschtiere und Ähnliches erlaubt sind und nicht mit Statuen gleichgesetzt werden.
Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 45
Ich bin bestürzt, wie schlecht Du Deine eigene Religion kennst - obwohl Du sie doch verberietest:(
Du müsstest doch nun wirklich wissen, dass im gesamten Koran kein einziger Vers zum Bilderverbot steht - Warum also bittest Du Deine Geschwister, Dir Auskunft darüber zu geben, was es nicht gibt!?
Dieses absurde Bilderverbot ist alleine "Sunna" - aber auch die müsstest Du gut genug kennen, um selbst zu wissen, dass das, was Du tust wg. künstl. Intelligenz und v.a. einer künstlich kreierten Person aus islamistischer Sicht natürlich haram sein muss!
es gibt keinen gelehrten auf der welt der sich mit allem im islam auskennt! im koran steht sowas nicht sondern steht das man auf den propheten hören soll also auf die sunna! die sunna ist genau so pfllicht in manchen bereichen das wird unterteilt. es gibt über 30000 tausend autentische hadidhe und und über eine halbe millionen Hassan hadidhe usw. wie soll mann alles wissen? ist doch normal das mann nachfragt und wie gesagt selbst die imame in der mosche können mir nichts eindeutiges dazu sagen. es besteht kein bilderverbot sondern das bild eines tieres oder menschen. aber eine virtueller mensch ist ja keine abbildung von einem echten menschen und deren aufgabe ist nicht die sekbe wie die der götzenabeter damals . es sind halt diese dinge!