Künstlername im Personalausweis - wie ist das genau?
Wenn ich mir jetzt einen Künstlernamen ausdenke, kann ich ihn dann wirklich einfach so problemlos im Ausweis eintragen lassen?
zweite Frage: ich habe gelesen dass der Künstlername gleichgestellt wäre mit dem bürgerlichen Namen - heißt es also, dass ich mich in Unis, an Schulen und beim Arbeitgeber auch mit dem Namen vorstellen kann ohne jemals meinen bürgerlichen Namen nennen zu müssen?
4 Antworten
Wenn ich mir jetzt einen Künstlernamen ausdenke, kann ich ihn dann wirklich einfach so problemlos im Ausweis eintragen lassen?
Nein. Du musst schon unter diesem Künstlernamen als Künstler arbeiten.
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/01/26/kein-kuenstlername-fuer-sexarbeiterin/
Dazu wird es nicht reichen einfach nur Bücher zu schreiben, du musst unter dem Pseudonym auch bekannt sein. Wenn du zwei Bücher auf Amazon im Selbstverlag veröffentlicht hat, dann reicht das nicht aus ;) Wenn du natürlich unter dem Pseudonym bekannt bist (das wird nach Prüfung entschieden), dann kannst du den eintragen lassen
Wenn du Bücher unter dem Künstlernamen veröffentlichst und diese eine gewisse Verbreitung haben dann könntest du Chancen haben. Bei 12 Downloads in 8 Jahren auf irgendeiner Onlineplattform eher weniger.
Sofern der Name einen klaren Wiedererkennungswert hat und grundlegende Bekanntheit, dann geht das. Das musst du dem Einwohnermeldeamt aber glaubhaft nachweisen können!
Welche Nachweise das für dich zuständige Amt benötigt, die anerkannt werden, musst du dort erfragen.
Nein, einfach so problemlos geht das nicht. Der Name wird nur dann in den Ausweis eingetragen, wenn man unter diesem Namen bekannt ist, und zwar nicht nur als lokale Berühmtheit, man muss dann schon überregional bekannt sein. Du kannst also jetzt nicht beschließen, dass du den Künstlernamen XY haben möchtest und ihn dann sofort in den Ausweis eintragen lassen, sondern es sind Nachweise darüber nötig, dass du tatsächlich unter diesem Namen bekannt bist.
Eintragung ins Ausweisdokument
Wollen Sie Ihren Künstlernamen im Personalausweis oder Reisepass eintragen lassen, müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde vorsprechen. Voraussetzung für die Eintragung ist, dass Sie künstlerisch oder freischaffend tätig sind und unter dem Künstlernamen überregionale Bekanntheit erlangt haben.
Beweisen können Sie dies z. B. mit Arbeitsproben, Zeitungsartikeln oder Bescheiden der Künstlersozialkasse.
Man kann aber zum Beispiel auch Bücher unter einem Pseudonym veröffentlichen, ohne dass man dieses als Künstlernamen im Ausweis stehen hat. Ein solches Pseudonym ist dann aber nicht dem bürgerlichen Namen gleichgestellt, sprich du kannst keine Verträge unter diesem Namen abschließen, was mit einem eingetragenen Künstlernamen durchaus möglich ist. Damit der Eintrag genehmigt wird, musst du dir aber eben erst einmal mit dem Künstlernamen "einen Namen machen".
Hier z.B. auch eine interessante Antwort eines Anwalts zu dem Thema, da geht es es um einen Künstlernamen auf einer Website und der Anwalt meint sinngemäß, dass eine Eintragung in den Ausweis im geschilderten Fall sehr wahrscheinlich nicht genehmigt wird: https://www.frag-einen-anwalt.de/Kuenstlername-auf-Website--f303055.html
Kann ich mich mit dem Künstlernamen an Unis und Schulen einschreiben ?
Da bin ich mir nicht sicher, und bevor ich Vermutungen anstelle, sage ich lieber, dass ich es nicht sicher weiß ;-)
"Wenn ich mir jetzt einen Künstlernamen ausdenke, kann ich ihn dann wirklich einfach so problemlos im Ausweis eintragen lassen?"
Nein. Du musst unter diesem Namen einen absoluten Erkennungswert haben. Es reicht nicht eine Website zu haben, auf der du dann unter dem Künstlernamen vorgestellt wirst. Du musst Erfolge unter diesem Namen vorweisen z.B. gebuchte Konzerte, Veranstaltungen, Kunstausstellungen usw. Außerdem muss der Name eindeutig sein und ein entsprechendes "Namens/Markenrecht" eingetragen sein
"zweite Frage: ich habe gelesen dass der Künstlername gleichgestellt wäre mit dem bürgerlichen Namen - heißt es also, dass ich mich in Unis, an Schulen und beim Arbeitgeber auch mit dem Namen vorstellen kann ohne jemals meinen bürgerlichen Namen nennen zu müssen?"
In Theorie ja, in Praxis wird ein Arbeitgeber natürlich deinen echten Namen verlangen (aber ja du dürfest z.B. ein Bankkonto auf diesen Künstlernamen eröffnen)
Ich bin Schriftstellerin und habe unter dem Pseudonym schon 2 Bücher veröffentlicht
Mit nur 2 Büchern hast du vermutlich noch keinen Bekanntheitsgrad. Da müssen es noch mehr Bücher sein und vor allem bekannter (das ist der Knackpunkt), damit ein Künstlername in Frage kommt.
Da dürfte es in Russland doch andere Regelungen geben als in Deutschland. Dass du in Russland lebst ist eine Info, die bei der Beantwortung sehr wichtig ist.
Ich schreibe Bücher und bin somit Schriftsteller