Kündigungsschutzklage fortführen trotz neuem Job und Sprinterklausel?
Hallo, meine Kündigung war sehr wahrscheinlich nicht rechtmäßig, daher läuft eine Kündigungsschutzklage. Leider kam es beim Gütetermin zu keiner Einigung und nun habe ich ein neues Jobangebot. Mein Anwalt meinte wir beenden im Falle eines neuen Jobs die Klage. Online lese ich allerdings, dass man diese trotzdem weiterführen kann. In meinem Fall muss ich allerdings vor der Annahme des neuen Jobs per Sprinterklausel den Vertrag mit dem alten Arbeitgeber beenden. Vielleicht sieht die Sachlage damit anders aus. Weiß jemand Bescheid? Mein Anwalt hatte keine Ahnung von der Sprinterklausel und mir falsche Auskunft gegeben...habe kein Vertrauen mehr. Danke
1 Antwort
Ich habe keine Ahnung wie das mit der og Klausel zusammenhängt.
Aber ein Anwalt sollte doch schon wissen, welchen Rat er erteilt.
Ich hätte mit deinen Info auf eine Abfindung hoffend weiter geklagt. Aber wie gesagt, dein Anwalt kennt mehr Umstände als ich.