Kündigungsfrist Tarifvertrag?
Hallo ihr lieben, ich brauche dringend eure Hilfe. Ich arbeite seit 28.7.2020 bei der BA und will kündigen, um am 01.09.2021 woanders anzufangen. Reicht es, wenn ich bis zum 27.7.2021 Kündigung eingereicht habe? Zählen dann noch die 4 Wochen? Oder zahlen dann schon die sechs Wochen Frist, weil ich ja erst am 31.8. ausscheiden würde und länger als ein Jahr im Unternehmen wäre?
1 Antwort
Die Kündigung kann zum 31.08. ausgesprochen werden - dann bist Du leider über ein Jahr beschäftigt.
6 Wochen zum Monatsende = rückwirkend vom 31.08. gerechnet
D. h. am 27.07. ist sie zu spät - und auch heute wäre sie zu spät.
Hier muß dann der ArbG damit einverstanden sein, daß die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird - das geht oft im öD (wegen "BA" = Bundesagentur für Arbeit?)
Da steht doch "zum Ende des Kalendermonats"
Sprich umgehend mit Deinem Vorgesetzten (ggf. Personalabteilung), ob auf die Einhaltung der Kündigungsfrist verzichtet werden kann - im öD ist man i. d. R. entgegenkommender als in der freien Wirtschaft...
Wieso zum Ende des Kalendervierteljahres? Ich bin doch erst 1 Jahr da...
Und das gilt doch erst ab 2 Jahren