Kündigungsfrist Tarifvertrag?

1 Antwort

Die Kündigung kann zum 31.08. ausgesprochen werden - dann bist Du leider über ein Jahr beschäftigt.

6 Wochen zum Monatsende = rückwirkend vom 31.08. gerechnet

D. h. am 27.07. ist sie zu spät - und auch heute wäre sie zu spät.

Hier muß dann der ArbG damit einverstanden sein, daß die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird - das geht oft im öD (wegen "BA" = Bundesagentur für Arbeit?)


Dave897 
Beitragsersteller
 23.07.2021, 16:13

Wieso zum Ende des Kalendervierteljahres? Ich bin doch erst 1 Jahr da...

Und das gilt doch erst ab 2 Jahren

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Dave897 
Beitragsersteller
 23.07.2021, 16:40
@Dave897

Ja Bundesagentur für Arbeit

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DerSchopenhauer  23.07.2021, 16:42
@Dave897

Sprich umgehend mit Deinem Vorgesetzten (ggf. Personalabteilung), ob auf die Einhaltung der Kündigungsfrist verzichtet werden kann - im öD ist man i. d. R. entgegenkommender als in der freien Wirtschaft...

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