Kündigungsfrist im Fitnessstudio?

2 Antworten

Gemäß den neuen Verbraucherschutzregelungen, die seit dem 1. Oktober 2021 gelten, gibt es einige wichtige Änderungen in Bezug auf Vertragslaufzeiten und Kündigungen12:

  • Maximale Vertragslaufzeit:Verträge dürfen nun nur noch eine maximale Erstlaufzeit von 24 Monaten haben.
  • Automatische Vertragsverlängerung:Eine “automatische” Verlängerung des Vertrags über weitere 12 Monate ist nicht mehr zulässig.
  • Kunden können nach Ablauf der Laufzeit innerhalb einer einmonatigen Frist den Vertrag kündigen.
  • Kündigungsmöglichkeit:Im Fall einer automatischen Vertragsverlängerung können Kunden den Vertrag in Zukunft monatlich kündigen.
  • Der Vertrag verlängert sich nur noch auf unbestimmte Zeit.
  • Eine automatische Verlängerung um mehrere Monate oder ein Jahr ist also nicht mehr möglich.
  • Textformerfordernis bei Strom- und Gasverträgen:Lieferverträge für Strom und Gas können künftig nicht mehr telefonisch geschlossen werden.
  • Ein Vertrag kommt erst dann wirksam zustande, wenn er in Textform vorliegt (z. B. per E-Mail, WhatsApp-Nachricht, SMS, Brief oder Fax).
  • Das Textformerfordernis gilt künftig auch für die Kündigung solcher Verträge.

In Ihrem Fall sollten Sie die Vertragsklausel genau prüfen und sicherstellen, dass Sie die Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. Falls Sie weitere Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung! 🌟

Du hast einen 12-Monats-Vertrag am 01.07.2023 abgeschlossen???

Würdest Du diesen nach Ablauf von 12 Monaten, also zum 30.06.2024, beenden wollen, hättest Du 3 Monate vorher, also Ende März 2024 kündigen müssen.

Hast Du das nicht getan, so läuft der Vertrag weitere 12 Monate.