Kündigung Schwangerschaft?
Meine Cousine wurde in der Schwangerschaft fristlos gekündigt weil sie zu ihrem Arbeitskollegen mehrmals gesagt hat das ihr Vorgesetzter ein Ar***Loch ist und weil sie am Drucker mal was privates gedruckt hat.
Was kann sie dagegen machen?
wurde sie den abgemahnt ?
Nein
Hat der Chef die fristlose Kündigung bei der zuständigen Behörde beantragt?
Ja
3 Antworten
Kündigung während Schwangerschaft ist unwirksam. Innerhalb von drei Wochen MUSS Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
Der Arbeitgeber muß vorher eine Zustimmung bei der zuständigen Behörde eingeholt werden. Extrem schwierig, nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, wie Diebstahl o.ä.
Beschimpfungen entschuldigen die Arbeitsgerichte meistens wegen "hormoneller Schwankungen" während der Schwangerschaft.
Außerdem kann die Schwangere Schadensersatz wegen Diskriminierung verlangen (Entgangenes Gehalt und Entschädigung, § 15 Abs. 1 und 2 AGG).
Bei Beleidigungen hilft keine Schwangerschaft der Welt.
Kündigungsschutz gibt es nur, wenn man keinen Grund erwischt der die Zusammenarbeit untragbar macht. Bei Straftaten (Beleidigung. Diebstahl) ist das eindeutig der Fall. Eine Abmahnung ist absolut nicht notwendig.
Ohne Zustimmung der Behörde reicht es bei Schwangerschaft nicht, § 17 MuSchG. Hormonelle Schwankungen sind zu berücksichtigen. Daher: Kündigung unwirksam ohne Zustimmung. Wahrscheinlichkeit einer Zustimmung sehr gering.
Nein, dagegen kann sie nichts unternehmen. Da greift das Kündigungsschutzgesetz nicht.
KSchG greift erst nach 6 Monaten, wenn mehr als 10 Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sind. Der Kündigungsschutz für Schwangere greift UNABHÄNGIG vom KSchG. Es muß innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage eingereicht werden (Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung und des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses).
sie hat ja nicht den vorgesetzt direkt beleidigt oder macht das kein Unterschied ?