Kündigung Schwangerschaft?

HesslerITCon  14.09.2024, 17:36

wurde sie den abgemahnt ?

Donnierouge 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 17:37

Nein

BackupBone  14.09.2024, 18:15

Hat der Chef die fristlose Kündigung bei der zuständigen Behörde beantragt?

Donnierouge 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 18:27

Ja

3 Antworten

Kündigung während Schwangerschaft ist unwirksam. Innerhalb von drei Wochen MUSS Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.

Der Arbeitgeber muß vorher eine Zustimmung bei der zuständigen Behörde eingeholt werden. Extrem schwierig, nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, wie Diebstahl o.ä.
Beschimpfungen entschuldigen die Arbeitsgerichte meistens wegen "hormoneller Schwankungen" während der Schwangerschaft.

Außerdem kann die Schwangere Schadensersatz wegen Diskriminierung verlangen (Entgangenes Gehalt und Entschädigung, § 15 Abs. 1 und 2 AGG).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bei Beleidigungen hilft keine Schwangerschaft der Welt.

Kündigungsschutz gibt es nur, wenn man keinen Grund erwischt der die Zusammenarbeit untragbar macht. Bei Straftaten (Beleidigung. Diebstahl) ist das eindeutig der Fall. Eine Abmahnung ist absolut nicht notwendig.


Alenfelder  14.09.2024, 18:47

Ohne Zustimmung der Behörde reicht es bei Schwangerschaft nicht, § 17 MuSchG. Hormonelle Schwankungen sind zu berücksichtigen. Daher: Kündigung unwirksam ohne Zustimmung. Wahrscheinlichkeit einer Zustimmung sehr gering.

Nein, dagegen kann sie nichts unternehmen. Da greift das Kündigungsschutzgesetz nicht.


Alenfelder  14.09.2024, 18:50

KSchG greift erst nach 6 Monaten, wenn mehr als 10 Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sind. Der Kündigungsschutz für Schwangere greift UNABHÄNGIG vom KSchG. Es muß innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage eingereicht werden (Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung und des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses).

HesslerITCon  14.09.2024, 17:38

sie hat ja nicht den vorgesetzt direkt beleidigt oder macht das kein Unterschied ?