Kündigung Probezeit nach Übernahme?

3 Antworten

Leider fehlt beim Urlaub der Rest. Gibt es eine "Zwölftelregelung" oder einen entsprechenden Tarifvertrag?

Mit Zwölftelregelung steht Dir für jeden vollen Monat in diesem Jahr 1/12 des vereinbarten Jahresurlaubs zu, auf alle Fälle aber vier Wochen.

Ohne Zwölftelregelung hast Du Anspruch auf die vollen sechs Wochen Jahresurlaub.

Wenn Du noch Überstunden hast, hast Du Anspruch auf Freizeitausgleich oder ggf. Abgeltung.

Solltest Du den kompletten Urlaub nehmen können, hast Du dieses Jahr allerdings bei einem anderen AG keinen Urlaubsanspruch mehr, es sei denn es gibt dort mehr Urlaub dann bekommst Du diesen anteilig.

Ob Du den Urlaub ganz oder teilweise nehmen kannst, kann ich Dir nicht sagen. Dein AG kann ihn verweigern wenn "dringende" betriebliche Belange oder Urlaub von Kollegen die aus sozialen Gründen den Vorrang haben dagegensprechen. Dann wird nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz ausgezahlt


NullChecker007 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 13:13

Vielen Dank für die ausführliche Antwort, wie merke ich ob ich eine Zwölftelreglung habe. Soweit ich weiß existiert bei und der Manteltarifvertrag.

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Hexle2  24.07.2024, 13:15
@NullChecker007

Entweder schaust Du in den Manteltarifvertrag (der muss im Betrieb einsehbar sein, evtl. bei der Personalabteilung oder dem Betriebsrat sollte es diesen geben) oder fragst bei der zuständigen Gewerkschaft nach.

Ich vermute allerdings, dass es eine Zwölftelregelung gibt, da das in Tarifverträgen üblich ist.

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Probezeiten sind im Anschluss an eine Ausbildung im gleichen Betrieb ohnehin meistens unwirksam, außer Du machst nach der Übernahme irgendetwas ganz anderes. Ist ja auch logisch, schließlich kennen die Dich schon 3 Jahre.

Ob du während der Kündigungsfrist Urlaub nehmen kannst, musst du mit deinem Arbeitgeber abstimmen. Und wenn du jetzt alle Tage des gesamten Jahres beantragst, wird der Anspruch beim neuen Arbeitgeber entsprechend gekürzt.

Wobei ich mir nicht sicher bin, ob die Probezeit überhaupt rechtens ist...