Kündigungsfrist in der Zeitarbeitsfirma?
Hallo Leute!
Mein Sohn hat am 10.02.2020 bei einer Zeitarbeitsfirma angefangen , da er seinen Job verloren hat, nun hat er aber eine neue Stelle gefunden, und möchte am liebsten einen Aufhebungsvertrag!
Wir haben im Arbeitsvertrag nachgesehen , da stand nichts über Kündigungsfristen, aber ich habe mal gelesen, dass die Fristen wie folgt sind
Im ersten Monat gibt es keine Kündigungsfrist , oder eine von 2 Tagen, und alles was unter drei Monaten ist, da liegt die Kündigungsfrist bei einer Woche , wenn man über drei Monate da arbeitet liegt die Kündigungsfrist bei zwei Wochen , und bei über 6 Monaten , liegt die Kündigungsfrist ,bei einem Monat!
Ist das richtig?
Mein Sohn hat am Freitag die Zusage für seinen neuen Job im Einzelhandel bekommen, und hat Sofort seine Kündigung raus geschickt , einmal per Einschreiben mit Rückschein , und denn hat er die Kündigung auch noch einmal unterschrieben Gescannt und per Mail geschickt...
Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Datum an dem die Kündigung geschrieben , und unterschrieben worden ist?
Ich danke euch
8 Antworten
Dein Sohn müsste eigentlich einen Arbeitsvertrag haben, dort steht das mit den Kündigungsfristen. Normalerweise machen die Probe Verträge mit 2 Wochen Kündigungsfrist in den ersten 6 Monaten wenn man dort neu ist.
Es muss etwas dazu im Arbeitsvertrag stehen.
In der Zeitarbeit gibt es oftmals in den ersten Wochen/Monaten eine kürzere Kündigungsfrist.
Es kann auf einer Zusatzvereinbarung stehen, aber eigentlich im Vertrag. Ansonsten bitte nochmal alles gut durchlesen oder morgen im Büro anrufen.
Ein Aufhebungsvertrag kann ohne Frist geschlossen werden, wenn beide Seiten damit einverstanden sind.
Kündigungsfrist ist: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Außer es wurde eine Probezeit vereinbart, dann gelten 2 Wochen.
Die Frist beginnt mit Zugang das Kündigung beim Empfänger. Die Mail ist dabei unerheblich.
Sollte das Arbeitsverhaeltnis einem Tarifvertrag unterliegen (was bei Zeitarbeitsfirmen meist der Fall ist), gelten die im Tarifvertrag geregelten Fristen und nicht die gesetzlichen.
Irgendwo muss es eine Passage zu einer Kündigungsfrist geben oder z. B. den Verweis auf einen Tarifvertrag oder die gesetzlichen Kündigungsfristen. Was du gelesen hast, ist, tut mir leid, völliger Schwachsinn, und kann nicht einfach so als mögliche Frist herangezogen werden.
Die gesetzliche Kuendigungsfrist fuer den Arbeitnehmer betraegt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Nur wenn ausdruecklich eine Probezeit von nicht mehr als 6 Monaten vereinbart wurde, betraegt die gesetzliche Kuendigungsfrist bis zum Ablauf der vereinbarten Probezeit 14 Tage zu jedem beliebigen Kalendertag.
Arbeitsvertraglich koennen auch laengere Fristen wirksam vereinbart werden. Das ist bei deinem Sohn aber offensichtlich nicht der Fall.
Wahrscheinlich unterliegt das Arbeitsverhaeltnis deines Sohnes aber einem Tarifvertrag. Dann gelten die dort geregelten Fristen. Oft werden gerade bei Zeitarbeit tarifvertraglich kuerzere Fristen wirksam vereinbart. Bei Tarifvertraegen ist das auch zulaessig.
Dein Sohn muss sich also erst einmal erkundigen, ob sein Arbeitsverhaeltnis einem Tarifvertrag unterliegt. Ist das der Fall, muss er im Tarifvertrag nachsehen, welche Kuendigungsfrist fuer ihn gilt. Sofern der Tarifvertrag auch fuer Arbeitnehmer gilt, die keine Gewerkschaftsmitglieder sind (also bei allgemeinverbindlichen Tarifvertraegen oder wenn die Anwendung eines Tarifvertrages arbeitsvertraglich vereinbart wurde), muss der Tarifvertrag am Arbeitsplatz zur Einsichtnahme ausliegen oder zur Verfuegung gestellt werden.
Die Kuendigungsfrist beginnt am Tag nach dem Zugang der schriftlichen Kuendigung beim Arbeitgeber. Eine vorab geschickte e-Mail loest hingegen noch keine Frist aus.
Eigentlich sind die in der Zeitarbeitsfirma sehr nett, und haben sehr viel Vertändnis, sie haben ihn lieber auf Kurzarbeit Null gesetzt, bevor sie ihn kündigen...
Dann duerften die Chancen ganz gut stehen, dass man sich dort auch mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden erklaert. Das sollte dein Sohn gleich morgen versuchen. Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einig sind, kann das Arbeitsverhaeltnis auch sofort aufgeloest werden, also ohne Einhaltung einer Kuendigungsfrist. Voraussetzung ist aber, dass BEIDE Seiten einverstanden sind. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen.
Die Kuendigung per e-Mail ist jedenfalls unwirksam und die Kuendigung per Einschreiben wird erst dann wirksam, wenn das Schreiben dem Arbeitgeber zugeht. Sollte dem Arbeitgeber wegen Nichteinhaltung ein nachweisbarer Schaden entstehen, der bei Einhaltung der Kuendigungsfrist nicht entstanden waere, kann er dafuer von deinem Sohn Schadensersatz verlangen. Daher waere es hier wohl wirklich am besten fuer deinen Sohn, wenn er sich mit dem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigen koennte.
Er hat die Zusage erst am Freitag Abend nach 17 Uhr bekommen, und da war die Zeitarbeitsfirma nicht mehr besetzt, er hat die Firma sofort per Mail, und auch über Whats App informiert, wo er sonst die Bilder vom Stundenzettel hin schickt!
Eigentlich sind die in der Zeitarbeitsfirma sehr nett, und haben sehr viel Vertändnis, sie haben ihn lieber auf Kurzarbeit Null gesetzt, bevor sie ihn kündigen...