Ausbildungsbetrieb verweigert Aufhebungsvertrag?
Hallo zusammen,
ich möchte gerne nur meinen Ausbildungsbetrieb wechseln. Der Beruf gefällt mir! Ich werde in meinem jetzigen Betrieb kaum gefordert.
Ich bettel regelrecht um Aufgaben aber seit 5 Monaten habe ich nur gelernt wie man irgendwelche Ablagen sortiert. In meiner vorherigen Abteilung saß ich sogar an vielen Tagen 8:30 Stunden dumm rum. Jetzt darf ich nur sortieren.
Der Betrieb verweigert mir auch die Ausbildungsverkürzung um 1 Jahr. Ich habe bereits das Fachabi, eine schulische Ausbildung im selben Bereich und auch sehr gute Noten. Der Betrieb möchte das aber nicht.
Ich habe allerdings ein Betrieb gefunden der mich im 2 Lehrjahr einstellen würde für den selben Ausbildungsberuf.
Der jetzige Betrieb wird mir sicherlich keinen Aufhebungsvertrag genehmigen aber ich möchte genau diesen Beruf erlernen und nur den Ausbildungsbetrieb wechseln.
Der Betriebwechsel würde mich auch finanziell bezüglich den Fahrtkosten deutlich entlasten. Kann ich irgendwie etwas unternehmen?
2 Antworten
Wenn Aufhebungsvertrag nicht geht, kannst du auch kündigen.
Wenn sich der Betrieb quer stellt, spreche noch mal mit den Berufsschullehrern. Die können teilweise mehr Druck aufbauen.
Stimmt, da muss dann eine gewisse Wartezeit in Anspruch genommen werden. Schadenersatz ist nur dann zu fordern, wenn du unter falschen Voraussetzungen kündigst.
Sprich aber mit den Lehrern. Ist es ein handwerklicher Beruf, kennt meistens der Abteilungsleiter die Ausbilder persönlich und spricht diese an. Mein Vater hat schon mehrfach Azubis neu untergebracht.
Ist bei mir ein kaufmännischer Beruf. Weißt du zufällig wie lang diese Wartezeit ist?
Nein, aber definitiv länger als den Weg über den Aufhebungsvertrag zu versuchen. Ansonsten wende dich an die IHK und mach dort noch einen Termin aus. Wenn dein Betrieb nicht die erforderlichen Inhalte vermittelt, kann die IHK noch mehr Druck aufbauen.
Kündigen unter Einhaltung der Kündigungsfrist geht immer. Bespreche das Ganze mit deinem neuen Betrieb, der zuständigen Kammer und deinem Lehrer.
Vielen Dank für deine Antwort! Es ist doch allerdings dann so, dass ich dann nicht wieder dieselbe Ausbildung anfangen darf? Der jetzige Betrieb könnte um Schadenersatz anklagen.