Kriegt der Betrieb mit wenn man nur in der Berufsschule sich krank meldet?
7 Antworten
Ja, das würde gemeldet werden, weil es zur Arbeitszeit gerechnet wird.
Nicht unbedingt. Bei uns wurde das von der Berufsschule nicht an den Ausbildungsbetrieb gemeldet!
Also unsere Azubis mussten sich damals sowieso immer bei uns im Betrieb direkt krank melden und wir als Betrieb haben es dann der Berufsschule weiter gemeldet.
Kann aber nicht sagen, ob das gesetzlich so vorgeschrieben ist. Die Berufsschulen haben aber allesamt zeitnah gemeldet, wenn doch irgendwo Fehltage auftauchten.
Zum einen hast du eine Meldepflicht im Betrieb wenn du krank bist, zum anderen meldet die Berufsschule deine Fehlzeiten an den Betrieb.
Das ist dann im Betrieb einen Abgleich zwischen den Daten gibt, ist eher wahrscheinlich als zufällig.
War bei uns die Regel. Man ging davon aus (was für alle selbstverständlich war), dass man sich sowohl bei AG als auch in der Schule meldet, wenn man krank ist.
In einigen Bundesländern stehen am Jahresende die Fehltage auf dem Zeugnis. Spätestens dann steht dir ein unangenehmes Gespräch in deinem Betrieb bevor, wenn der nur von einem Bruchteil dieser Fehltage weiß.
Berufsschule ist bezahlte Arbeitszeit, daher unbedingt auch den Betrieb informieren, wenn du die Berufsschule nicht besuchst oder den Schultag vorzeitig beendest.
Zu 100% kriegt das der Betrieb mit, du hast eine Meldepflicht.
Nicht unbedingt. Bei uns wurde das von der Berufsschule nicht an den Ausbildungsbetrieb gemeldet!