krank geschrieben während Urlaub?

3 Antworten

Die Urlaubstage im aktuellen Betrieb würdest du wieder gutgeschrieben und zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses ausbezahlt bekommen.

Im neuen Betrieb würdest du keine Entgeltfortzahlung für die Kranktage ab dem 01.10. bekommen, da das Beschäftigungsverhältnis dort ja noch keine vier Wochen bestanden hat. Dafür müsstest du dann Krankengeld bei deiner Krankenkasse beantragen.

Ebenfalls würde dich dieser neue Betrieb erst ab dem Tag bei der Sozialversicherung anmelden, an dem du wirklich auch das erste mal da warst. Noch so eine kleine Besonderheit, wenn man am ersten Tag eines neuen Beschäftigungsverhältnisses fehlt...

Für die Berufsschultage müsstest du dich unter den dort geltenden Bedingungen ebenfalls noch korrekt ab- und krankmelden. Bei mir galt damals, dass im Krankheitsfall ab Tag 1 eine AU in der Schule mit Unterschrift vom Betrieb vorgelegt werden musste. In deinem Fall hätte das bedeutet, dass beide Betriebe unterschreiben hätten müssen, der eine bis zum 30.09., der andere ab dem 01.10.24.

Ganz einfach ist kein Urlaub kann so nicht angerechnet werden und sie müssen dir denn Rest Urlaub auszahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, das geht. Krank ist kein Urlaub. Ich hatte mir am zweiten Urlaubstag den Arm gebrochen und war im Krankenhaus. Der Urlaub wurde wieder gutgeschrieben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ausbildereignungsprüfung bei der IHK