Kriegen Schizophrenie Erkrankte den kleinen Waffenschein und woher soll die Polizei von der Diagnose wissen?

1 Antwort

Ich zitiere mal aus dem WaffG und markiere relevante Abschnitte

§ 6 Persönliche Eignung
(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
1. geschäftsunfähig sind,
2.b ahängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
3.a uf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.
(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde der betroffenen Person auf Kosten der betroffenen Person die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.
(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde der betroffenen Person auf Kosten der betroffenen Person die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.
(3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.

Was bedeutet das nun für eine Person mit Schizophrenie?

Nun Schizophrenie ist lt ICD-10 (ja ich weiß, es gibt den ICD-11, aber aktuell wird noch viel mit dem ICD-10 gearbeitet) eine psychische Erkrankung. Ich nehme an, das Gesetz sieht das genauso. Rein rechtlich wäre die Person somit nach Absatz 2b nicht geeignet einen Waffenschein zu besitzen.

Ob ein Psychiater gegenüber der Behörde eine Auskunftspflicht hat, weiß ich nicht.

In der Praxis wäre es eventuell möglich trotz Schizophrenie an einen kleinen Waffenschein zu gelangen ( Sollte die Person unauffällig sein), allerdings ist das mMn keine gute Idee.

Disclaimer: Ich bin keine Juristin, mein Kommentar stellt keine Rechtsberatung dar.

Woher ich das weiß:Recherche