Krankmeldung bei Kündigungsfrist?

2 Antworten

Du warst länger als 4 Wochen dort, richtig. Wenn nicht, dann würde die Krankenkasse weiter zahlen.

Ansonsten, du hast eine Krankmeldung, richtig. Und nur das musst du kommunizieren bzw. den OP Termin. Alles andere geht den AG nichts an und Geld zurückhalten, weil man dir das nicht glaubt, das ist illegal.

Sollten irgendwelche Zweifel bestehen, dass du nicht krank bist, wendet man sich an die Krankenkasse. Hast du eine Krankmeldung, dann bist du krank. Egal ob wegen Tumor oder Übelkeit oder Erkältung usw. Nur das zählt.

Dein Anwalt wird dein Geld einklagen und das erfolgreich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

DerCaveman  28.09.2024, 01:34
Dein Anwalt wird dein Geld einklagen und das erfolgreich.

Immer dazu schreiben, dass man in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht seinen Anwalt auch dann selbst bezahlen muss, wenn man die Klage gewinnt. Wissen naemlich viele nicht und die fallen dann aus allen Wolken, wenn die Anwaltsrechnung hoeher als der erstrittene Betrag ist.

Laberrhababa 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 19:08

Vielen Dank für die Nachricht. Ich war seit Mai 2024 angestellt.

Ich denke du wirst dein Geld auch ohne Anwalt erhalten.

Bis jetzt sehe ich keinen Grund, das Arbeitsgericht anzurufen.

Du hast deine Mitwirkung mehr als erfüllt.

Ich würde noch einmal im Betrieb nachfragen.