Krankenkasse zahlt das Geld nicht rückwirkend?

5 Antworten

isr das so rechtens ?

In der Regel ja!

Rückwirkende Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung für eine Krankengeldzahlung dürfen von den Krankenkassen nicht akzeptiert werden; die Krankenkasse berücksichtigt die Arbeitsunfähigkeit dann nur ab dem Tag der Bescheinigung durch den Arzt, nicht ab dem vordatierten Beginn der Arbeitsunfähigkeit.

Eine Ausnahme von dieser Vorschrift besteht nur dann, wenn Du nachweisen kannst, dass Du ohne eigenes Verschulden nicht in der Lage warst, die Bescheinigung schon am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ausstellen zu lassen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht

Ich verstehe nicht so ganz was die Krankenkasse damit zu tun hat. Wenn man krank geschrieben wird zahlt das Gehalt der Arbeitgeber weiter und nicht die Krankenkasse. Erst wenn man wegen der gleichen Krankheit mehr als 6 Wochen krank ist zahlt die Krankenkasse das Gehalt.

Entweder ich habe etwas überlesen oder du hast wichtige Informationen weg gelassen.


Familiengerd  29.08.2024, 17:02

Es geht um Krankengeldzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit in den ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses.

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Doch auch der Notdienst stellt AU- Bescheinigungen aus. Da irrst du und die Krankenkasse handelt völlig richtig. Krankengeld erst ab Tag der ärztlichen Feststellung.

Hast Du denn zusätzlich eine arbeitgeberseitige Bescheinigung eingereicht, dass Du am Wochenende hättest arbeiten müssen?

Zudem bist Du weniger als 4 Wochen im Unternehmen beschäftigt, sodass der Arbeitgeber einer Lohnfortzahlung enthoben ist.


Familiengerd  29.08.2024, 17:08
Hast Du denn zusätzlich eine arbeitgeberseitige Bescheinigung eingereicht, dass Du am Wochenende hättest arbeiten müssen?

Das spielt keine Rolle, weil die Krankenkassen bei der Zahlung von Krankengeld eine Arbeitsunfähigkeit erst ab dem Tag der Bescheinigung durch den Arzt berücksichtigen dürfen und nicht schon ab dem rückwirkend bescheinigten Tag - es sei denn, der Arbeitnehmer kann nachweisen, dass er ohne eigenes Verschulden erst verspätet einen Arzt aufsuchen konnte.

Anders ist es im Falle einer Folgebescheinigung, wenn die Erstbescheinigung an einem Samstag endet (der in diesem Zusammenhang nicht als Werktag zählt): hier gilt ein ununterbrochener Nachweis, wenn die Folgebescheinigung am folgenden Werktag (in der Regel der ) Montag ausgestellt wird.

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Ich verstehe die Frage nicht richtig. Du warst offenbar in den ersten 4 Wochen bei einer neuen Arbeitsstelle krank? Ansonsten wäre nicht die Krankenkasse zuständig.