Kontaktverbot durch gesetzlichen Betreuer zulässig?
Darf ein gesetzlicher Betreuer mir den Zugang zu seinem Schutzbefohlenen verweigern, nur weil ihm meine Nase nicht passt? Ich weiß, dass es verschiedene Berechtigungen gibt, angenommen, die sind alle gegeben: Braucht es dann für den Einzelfall trotzdem eine rechtlich haltbare Begründung oder kann er dann wirklich nach Lust und Laune entscheiden? Der Schutzbefohlene selbst möchte Kontakt.
Falls jemand die Antwort weiß, kann vielleicht auch ein § o. Ä. genannt werden? Wäre sehr nett.
2 Antworten
der Betreuer darf kein Kontaktverbot erteilen das hat nichts Bestimmungsrecht üner Aufenthalt zu tun am besten Anwalt einschalten und den Betreuer wegen Nötigung Anzeigen Betreuern muss mann zeigen wo es lang geht.
MfG
Thomas Pillusch
nur weil ihm meine Nase nicht passt?
Nun ja, da wird ja wohl etwas mehr dahinterstecken, als nur "die Nase".