Kommt man mit 16 ins kinderheim oder kann man ausziehen?
Beispiel: das Jugendamt zwingt einen das Elternhaus zu verlassen und man ist 16 Jahre alt
Muss man dann ins Kinderheim bzw betreutes wohnen oder darf man alleine wohnen und muss nicht in solche Einrichtungen
REIN RECHTLICH
8 Antworten
Beispiel: das Jugendamt zwingt einen das Elternhaus zu verlassen und man ist 16 Jahre alt
Das Jugendamt nimmt einen nur in Ausnamefällen aus der Familie und dann muss das Kindeswohl gefährdet sein. Ansonsten nimmt man keinen Jugendlichen aus der Familie heraus!
Muss man dann ins Kinderheim bzw betreutes wohnen oder darf man alleine wohnen und muss nicht in solche Einrichtungen
Das lässt sich nicht pauschal beantworten.
Je nachdem wie "reif" der Jugendliche zu dem Zeitpunkt ist, gibt es ganz andere Möglichkeiten. In der Regel wird es aber eine betreute Wohngruppe sein, die den jungen Menschen darauf vorbereitet, seinen Alltag selbst zu bewältigen. Nächster Schritt sind dann in der Regel Verselbstständigungsgruppen. Direkt in eine eigene kleine Wohnung kommt man in der Regel nicht.
Dann könntest du von der Polizei gesucht werden und im schlimmsten Fall auch aus der Wohngruppe fliegen.
Wenn du fremdplatziert werden sollst liegt es an deiner persönlichen Reife bzw. wie diese eingeschätzt wird, ob du alleine wohnen darfst.
In aller Regel wohnen Jugendliche aus zerrütteten Elternhäusern jedoch nicht alleine, da diese logischerweise weitere Betreuung bedürfen - betreutes Wohnen ist hier die Regel.
Nein, man darf natürlich nicht unbeaufsichtigt völlig allein leben. Wie auch? Man darf nicht mal alle notwendigen Verträge unterschreiben. Daher vermietet auch niemand an unbeaufsichtigte Minderjährige.
Aber zu deinem Anliegen: Nein, man muss nicht ins Heim. In dem Alter kommt man oft in betreutes Wohnen oder Wohngruppen. Dort lebt man dann mit Gleichaltrigen zusammen.
Da man keine Mietverträge und sonstigen Verträge abschließen darf, natürlich. Sonst ist man obdachlos.
Nein. Ich wohne nicht bei meinen Eltern.
Aber ja, wenn die Eltern deiner Eltern sich aufnehmen können oder andere Verwandte, dann kannst du dort wohnen. Aber, wenn das Jugendamt entscheidet, dass du nicht bei deinen Eltern wohnen kannst, dann kannst du da nucht wohnen.
Ich wohne dann bei dennen falls es fich knteresiert zur Miete für paar hundert Euro
Die ich dann gleich wieder zurückbekomme lol
Also wohne ich nicht bei meinen Eltern ich bin Mieter und wohne in dem Haus was meinen eltern gehöhrt lol
Und mit 16 kann ich einen Mietvertrag abschließen
Nein, das funktioniert definitiv nicht! Du kannst nicht bei deinen Eltern wohnen, wenn das Jugendamt das so entscheidet!
Als Minderjähriger kannst KEINEN Vertrag schließen, auch keinen Mietvertrag! Weil du nucht mündig und nicht geschäftsfähig bist.
Das handhabt jeder Landkreis anders.
Es kommt auch sehr darauf an wo gerade Plätze frei sind.
Dass das Jugendamt das gegen den Willen des minderjährigen und der Eltern macht wäre aber sehr ungewöhnlich.
In dem Alter greift das Jugendamt in der Regel nur ein wenn entweder die Eltern, oder der minderjährige das wünschen.
Wenn das Jugendamt dich zwingt auszuziehen, dann haben sie auch eine betreutes Wohnen für dich. Alleine wirst du garantiert nicht wohnen.
Was passiert wenn man aus der betreuten wohngruppe flüchtet